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Innerstaatliches Recht (927 Kb)
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Räumlicher Zuständigkeitsbereich: Tschechische Republik.
Kommunikationsmittel: Post und Fax.
Der Antrag kann in folgenden Sprachen eingereicht werden: Tschechisch, Englisch.
Artikel 14 Absatz 3: Die Tschechische Republik nimmt auch Prozesskostenhilfe-Anträge in englischer Sprache entgegen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.