Informationen nach Regionen suchen
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Die in der Republik Kroatien zuständige Empfangs- und Übermittlungsbehörde:
Justizministerium der Republik Kroatien (Ministarstvo pravosuđa Republike Hrvatske)
Ulica grada Vukovara 49
Tel.: +385 1 371 40 00
Fax: +385 1 371 45 07
Website: http://www.mprh.hr
Das Justizministerium der Republik Kroatien ist für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Kroatien zuständig.
Der Empfang der Anträge erfolgt in der Republik Kroatien auf postalischem Weg.
Wird der Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vor einem Gericht in der Republik Kroatien von einer Partei beantragt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der EU-Mitgliedsländer hat, sind die Anträge und die dazugehörigen Unterlagen in einer Übersetzung ins Kroatische vorzulegen. Wird der Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vor einem Gericht in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einer Partei beantragt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Kroatien hat, werden der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen vom Justizministerium in die Amtssprache bzw. in eine der Amtssprachen des betreffenden EU-Mitgliedstaates und der für den Empfang zuständigen Behörde übersetzt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.