Prozesskostenhilfe

Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Richtlinie 2003/8/EG

Allgemeine Informationen

Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

Die Richtlinie findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung. Zwischen Dänemark und mehreren Mitgliedstaaten gilt das Europäische Übereinkommen von 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe.

Die Übermittlungsstellen sind für die Übertragung von Anträgen zuständig. Die Empfangsstellen sind für den Empfang von Anträgen zuständig.

Die Verordnung sieht zwei Formblätter vor, eines für Anträge auf Prozesskostenhilfe und eines für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe.

Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Richtlinie und ein eine einfach handhabbare Hilfe zum Ausfüllen der Formulare.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Links zum Thema

Entscheidung der Kommission vom 9. November 2004 zur Erstellung eines Formulars für Anträge auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen

Beschluss Der Kommission vom 26. August 2005 zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates

ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)


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Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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