Prozesskostenhilfe

Латвия

Съдържание, предоставено от
Латвия

Gesetz über die staatliche Prozesskostenhilfe


ТЪРСЕНЕ НА КОМПЕТЕНТНИ СЪДИЛИЩА/ОРГАНИ

Инструментът за търсене по-долу ще ви помогне да намерите съдилища или органи, компетентни за даден европейски правен инструмент. Моля, имайте предвид, че въпреки че са положени всички усилия да се провери точността на резултатите, може да има изключения при определянето на компетентност, които не са обхванати.

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Правна помощ


*задължително поле

Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Zuständig ist die Gerichtsverwaltungsbehörde: Courts Administration [Tiesu administrācija]

Anschrift: Antonijas iela 6, Riga

Postleitzahl: LV-1010

Land: Lettland

Tel.: +371 80001801

E-Mail: pasts@ta.gov.lv

Webseite: https://www.ta.gov.lv/

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Der Zuständigkeitsbereich der Empfangsbehörde und der Übermittlungsbehörde (d. h. die Gerichtsverwaltungsbehörde - Tiesu administrācija) erstreckt sich über die gesamte Republik Lettland.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Anträge auf staatlich finanzierte Prozesskostenhilfe sind per Post an die zuständige Behörde (adressiert an Tiesu administrācija, Antonijas iela 6, Riga LV-1010, Latvia) oder elektronisch mit elektronischer Signatur an die offizielle E-Mail-Adresse pasts@ta.gov.lv zu richten.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Die Antragsformulare können sowohl in englischer als auch in lettischer Sprache ausgefüllt werden.

Letzte Aktualisierung: 17/03/2024

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