Erbrecht

Ungarn

Inhalt bereitgestellt von
Ungarn

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Ungarn

Familienrecht – Erbsachen


*muss ausgefüllt werden

Artikel 78 Buchstabe a - die Namen und Kontaktdaten der für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 45 Absatz 1 und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 50 Absatz 2 zuständigen Gerichte oder Behörden

Das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts; in Budapest das Zentrale Bezirksgericht Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság). Für Rechtsbehelfe sind die Landgerichte und in der Hauptstadt das Landgericht Budapest (Fővárosi Törvényszék) zuständig (unter Angabe von Namen und Anschrift der Gerichte).

Artikel 78 Buchstabe b - die in Artikel 51 genannten Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Für Nachprüfungen ist die Kuria (Oberster Gerichtshof – Kúria) zuständig.

Artikel 78 Buchstabe c - die einschlägigen Informationen zu den Behörden, die für die Ausstellung des Zeugnisses nach Artikel 64 zuständig sind

Für die Ausstellung des Zeugnisses sind folgende Behörden zuständig:

-      Gerichte nach Artikel 3 Absatz 2: Amtsgerichte

-      sonstige Behörden mit Zuständigkeit in Erbsachen nach nationalem Recht: Notare

Artikel 78 Buchstabe d - die in Artikel 72 genannten Rechtsbehelfe

Mit Anträgen auf einen Rechtsbehelf befassen sich die Landgerichte und in der Hauptstadt das Landgericht Budapest (unter Angabe von Namen und Anschrift der Gerichte).

Artikel 79 - Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Informationen

Sonstige Behörde in Ungarn ist der Notar.

Letzte Aktualisierung: 02/01/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.