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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts; in Budapest das Zentrale Bezirksgericht Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság). Für Rechtsbehelfe sind die Landgerichte und in der Hauptstadt das Landgericht Budapest (Fővárosi Törvényszék) zuständig (unter Angabe von Namen und Anschrift der Gerichte).
Für Nachprüfungen ist die Kuria (Oberster Gerichtshof – Kúria) zuständig.
Für die Ausstellung des Zeugnisses sind folgende Behörden zuständig:
- Gerichte nach Artikel 3 Absatz 2: Amtsgerichte
- sonstige Behörden mit Zuständigkeit in Erbsachen nach nationalem Recht: Notare
Mit Anträgen auf einen Rechtsbehelf befassen sich die Landgerichte und in der Hauptstadt das Landgericht Budapest (unter Angabe von Namen und Anschrift der Gerichte).
Sonstige Behörde in Ungarn ist der Notar.
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