Erbrecht

Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EU) Nr. 650/2012

Allgemeine Informationen

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses soll den Unionsbürgern den Umgang mit Testamenten und Nachlässen, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen, erleichtern.

Die Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks und Irlands.

Die Verordnung gilt für Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten. Sie stellt sicher, dass Erbfälle einheitlich nach dem Recht eines einzigen Landes und von einer einzigen Behörde behandelt werden. Die Bürger können jedoch bestimmen, dass auf ihren Nachlass das Recht des Staates Anwendung findet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Mit der Verordnung wird auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein von der mit der Erbsache befassten Behörde ausgestelltes Dokument, mit dem Erben, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker ihren Status nachweisen und ihre Befugnisse in anderen Mitgliedstaaten ausüben können, ohne dass besondere Verfahren erforderlich sind.

Am 9. Dezember 2014 hat die Kommission die dazugehörige Durchführungsverordnung erlassen, in der die nach der Erbrechtsverordnung zu verwendenden Formblätter festgelegt sind:

Das Europäische Justizportal bietet die Möglichkeit, das Formular V (Europäisches Nachlasszeugnis) hier online auszufüllen und eine PDF-Datei davon zu erstellen.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Link zum Thema

Ein Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger : wie EU-vorschriften Erbschaften mit Auslandsbezug vereinfachen

Letzte Aktualisierung: 17/03/2022

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