Brexit-Mitteilung

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Der Übergangszeitraum nach dem Austritt endete am 31. Dezember 2020. Hier finden Sie mehr Informationen über die sich daraus ergebenden Änderungen.

Diese Website wird derzeit vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union aktualisiert.

Soweit bestimmte Inhalte dem Austritt noch nicht Rechnung tragen, ist dies unbeabsichtigt und wird berichtigt.

Im Bereich Zivil- und Handelssachen werden anhängige Verfahren und Verfahren, die vor Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitet wurden, nach EU-Recht fortgeführt. Zu diesem Zweck bietet das Europäische Justizportal gemäß einer Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich bis Ende 2022 weiterhin folgende Informationen über das Vereinigte Königreich:

  1. Informationen über nationale Rechtsvorschriften (Merkblätter), die vom Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen verwaltet werden
  2. Informationen und amtliche Mitteilungen an den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen, mit Ausnahme der Informationen über öffentliche Urkunden (Verordnung (EU) 2016/1191)

Auf (dynamischen) Online-Formularen kann das Vereinigte Königreich bei anhängigen Verfahren und vor Ablauf des Übergangszeitraums eingeleiteten Verfahren in Zivil- und Handelssachen bis Ende 2022 weiterhin ausgewählt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind die Formulare für öffentliche Urkunden, auf denen das Vereinigte Königreich nach dem 1. Januar 2021 nicht mehr auswählbar sein dürfte.

Die EU-Kommission hat eine überarbeitete Mitteilung an die Interessenträger über den Austritt des Vereinigten Königreichs und die EU-Vorschriften im Bereich Ziviljustiz und internationales Privatrecht veröffentlicht. Das neue Schriftstück können Sie hier einsehen.

Letzte Aktualisierung: 29/12/2020

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.