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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Die Namen und Anschriften der Zentralen Behörden gemäß Artikel 53 sowie die technischen Kommunikationsmittel:
Utrikesdepartementet Enheten för konsulära och civilrättsliga ärenden
(Außenministerium – Abteilung für Konsularsachen und Zivilrecht)
S-103 39 Stockholm
Telefon: +46 (8) 405 1000 (Zentrale) / +46 (8) 405 5005 (Notfallrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten)
Fax: +46 (8) 723 1176;
E-Mail: ud-kc@gov.se
Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Schwedisch, Englisch.
Für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe eines Kindes – Artikel 45 Absatz 2: Schwedisch, Englisch.
Artikel 21
Bezieht sich der Antrag ganz oder in Teilen auf ein Kind, ist er gemäß Kapitel 21 § 1 des schwedischen Kinder- und Elterngesetzes (föräldrabalken) beim Amtsgericht (tingsrätt) zu stellen.
Bezieht sich der Antrag nicht auf ein Kind, ist er beim Amtsgericht am Wohnsitz der anderen Partei zu stellen oder beim Amtsgericht Nacka, wenn die andere Partei keinen Wohnsitz in Schweden hat.
Artikel 29
Bezieht sich der Antrag ganz oder in Teilen auf ein Kind, ist er gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung Brüssel II beim Amtsgericht zu stellen.
Bezieht sich der Antrag nicht auf ein Kind, ist er bei dem Amtsgericht (tingsrätt) zu stellen, das gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung Brüssel II zuständig ist.
Rechtsbehelfe gemäß Artikel 33 sind bei dem Amtsgericht (tingsrätt) einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Rechtsbehelfe gemäß Artikel 34 können nur bei einem Oberlandesgericht (hovrätt) oder beim Obersten Gerichtshof (Högsta domstolen) eingelegt werden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.