Die Namen und Anschriften der Zentralen Behörden gemäß Artikel 53 sowie die technischen Kommunikationsmittel:
Ministrstvo za delo, družino in socialne zadeve
Kotnikova 28
1000 Ljubljana
Tel: +386 (0)1 369 77 00
Fax: +386 (0)1 369 78 32
E-Mail: gp.mddsz@gov.si
Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Slowenisch, Englisch.
Für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe eines Kindes – Artikel 45 Absatz 2: Slowenisch.
Anträge gemäß den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten oder zuständigen Behörden zu stellen:
- in Slowenien beim okrožno sodišče.
Der Rechtsbehelf gemäß Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:
- in Slowenien beim okrožno sodišče.
Rechtsbehelfe gemäß Artikel 34 können nur eingelegt werden:
- in Slowenien: pritožba na Vrhovno sodišče Republike Slovenije.
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