Die gemäß Artikel 53 bestimmte Zentrale Behörde ist die folgende:
DGRSP - Direcção-Geral de Reinserção e Serviços Prisionais (Generaldirektion für Resozialisierung und Strafvollzug)
GJC - Gabinete Jurídico e Contencioso (Abteilung für Rechtsangelegenheiten)
Travessa da Cruz do Torel 1
1133-001 Lissabon
Tel.: +351 21 881 22 00
Fax: +351 21 885 36 53
E-Mail: gjc@dgrsp.mj.pt
Die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassenen Sprachen sind Portugiesisch, Englisch und Französisch.
Die gemäß Artikel 45 Absatz 2 für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe des Kindes zugelassenen Sprachen sind Portugiesisch und Englisch.
Für die in den Artikeln 21 und 29 genannten Fälle sind folgende Stellen zuständig:
- die Abteilung für Jugend- und Familienangelegenheiten des Amtsgerichts (Juízo de Família e Menores); oder, falls nicht vorhanden,
- die lokale Zivilabteilung des Amtsgerichts (Juízo Local Cível), falls vorhanden; ansonsten
- die Abteilung mit allgemeiner Zuständigkeit des Amtsgerichts (Juízo Local de Competência Genérica).
Rechtsbehelfe gemäß Artikel 33 sind bei dem Rechtsmittelgericht (Tribunal da Relação) einzulegen.
Rechtsbehelfe gemäß Artikel 33 sind bei dem Rechtsmittelgericht (Tribunal da Relação) einzulegen.
Gemäß Artikel 34 der Verordnung kann nur beim Obersten Gerichtshof (Supremo Tribunal de Justiça) Revision (recurso restrito à matéria de direito) eingelegt werden.
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