Informationen nach Regionen suchen
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Berichtigungsverfahren nach Artikel 10 Absatz 2:
Widerrufsverfahren nach Artikel 10 Absatz 2:
Wiederaufnahme des Verfahrens nach den Artikeln 394-405 der Zivilprozessordnung.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach den Artikeln 166-120 der Zivilprozessordnung.
Amtssprachen sind Slowenisch und die beiden Volksgruppensprachen Italienisch und Ungarisch, die in den Gebieten, in denen diese Volksgruppen leben, als Gerichtssprachen verwendet werden (Artikel 6 und 104 der Zivilprozessordnung in Verbindung mit Artikel 15 des Gesetzes über die Vollstreckung und Sicherung von Forderungen).
Multiethnische Regionen sind im Gesetz über die Festlegung von Gemeinden ("ZUODNO"; Uradni list RS (Amtsblatt der Repubkil Slovenien), Nr. 108/06 – amtlicher konsolidierter Wortlaut – und Nr. 9/11) definiert. In Artikel 5 ZUODNO heißt es: „Multiethnische Regionen im Sinne dieses Gesetzes sind die gegenwärtigen Gemeinden Lendava, Hodoš-Šalovci, Moravske Toplice, Koper, Izola und Piran.“
Notare.
Ein Verzeichnis der Notare findet sich unter http://www.notar-z.si/poisci-notarja.
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