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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
- Amtsgerichte (tingsrätter).
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Das zentrale Organ und die Behörde, die befugt ist, Beschlüsse zu den im Rahmen von Artikel 17 der Verordnung eingegangenen Anträgen zu fassen, ist:
Justitiedepartementet (Justizministerium)
Enheten för brottmålsärenden och internationellt rättsligt samarbete (Abteilung für Strafsachen und internationale justizielle Zusammenarbeit)
Centralmyndigheten (zentrale Behörde)
SE-103 33 Stockholm
Tel.: (46-8) 405 45 00
Fax: (46-8) 405 46 76
E-Mail: ju.birs@gov.se
Das Formular kann entweder in Schwedisch oder Englisch ausgefüllt werden.
Die Dokumente können entweder per Post, Kurier oder Fax oder aufgrund von Sondervereinbarungen in Einzelfällen auf anderem Wege nach Schweden gesandt werden.
Justitiedepartementet (Justizministerium)
Enheten för brottmålsärenden och internationellt rättsligt samarbete (Abteilung für Strafsachen und internationale justizielle Zusammenarbeit)
Centralmyndigheten (zentrale Behörde)
S-103 33 Stockholm
Tel.: (46-8) 405 45 00
Fax: (46-8) 405 46 76
E-Mail: ju.birs@gov.se
Es bestehen weder Übereinkommen noch Vereinbarungen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.