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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Zentralstelle ist die Generalstaatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof:
Parquet Général
Cité Judiciaire, Bâtiment CR
Plateau du Saint-Esprit
L-2080 Luxemburg
Telefon: (352) 47 59 81-2336
Fax: (352) 47 05 50
E-Mail: parquet.general@justice.etat.lu
Luxemburg ist damit einverstanden, dass das Antragsformular in Französisch oder in Deutsch ausgefüllt wird.
Folgende Empfangsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Post
- Fax
Zentralstelle ist die Generalstaatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof:
Parquet Général
Cité Judiciaire, Bâtiment CR
Plateau du Saint-Esprit
L-2080 Luxemburg
Telefon (352) 47 59 81-2336
Fax: (352) 47 05 50
E-Mail: parquet.general@justice.etat.lu
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.