Beweisaufnahme

Litauen

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Litauen

Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.

Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!


Artikel 2 – Ersuchte Gerichte

Ersuchte Gerichte sind die Gerichte erster Instanz, d. h. die Bezirksgerichte und in den gesetzlich bestimmten Fällen die Regionalgerichte. Die Regionalgerichte sind in erster Instanz für folgende Zivilsachen zuständig:

1) Sachen mit einem Streitwert über dreiundvierzigtausendfünfhundert Euro mit Ausnahme von Familien- und Arbeitssachen sowie Streitsachen wegen Ersatzes immaterieller Schäden;

2) Streitigkeiten wegen Urheberpersönlichkeitsrechte;

3) Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung;

4) Insolvenz- und Sanierungsverfahren mit Ausnahme der Privatinsolvenz;

5) Streitsachen mit Beteiligung eines ausländischen Staates;

6) Streitsachen im Zusammenhang mit dem Zwangsverkauf von Gesellschaftsanteilen (Beteiligungen, Aktien);

7) Streitsachen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Geschäftstätigkeit einer juristischen Person;

8) Streitsachen wegen einer Verletzung von Patientenrechten und wegen Ersatzes daraus resultierender materieller und immaterieller Schäden;

9) sonstige Zivilsachen, für die das Regionalgericht dem Gesetz nach die erste Instanz ist.

Artikel 3 – Zentralstelle

Zentralstelle ist das Justizministerium der Republik Litauen

Justizministerium der Republik Litauen
Gedimimo pr. 30
LT-01104 Vilnius

Tel.: +370 5 266 2984/ +370 5 266 29 38/ +370 5 266 29 42/ +370 5 266 2941
Fax: +370 5 262 59 40 / +370 5 2662854
E-Mail: rastine@tm.lt

Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen

Das Antragsformular kann außer in Litauisch auch in Französisch oder Englisch ausgefüllt werden.

Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen

Ersuchen um Durchführung der Beweisaufnahme können auf dem Postweg und per Fax übersandt werden.

Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)

Justizministerium der Republik Litauen
Gedimimo pr. 30
LT-01104 Vilnius

Tel.: +370 5 266 2984/ +370 5 266 29 38/ +370 5 266 29 42/ +370 5 266 2941
Fax: +370 5 262 59 40 / +370 5 2662854
E-Mail: rastine@tm.lt

Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen

Litauen hat keine Übereinkünfte oder Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten zur weiteren Vereinfachung der Beweisaufnahme gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung geschlossen.

Letzte Aktualisierung: 25/07/2022

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