Beweisaufnahme

Griechenland

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Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.

Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!


Artikel 2 – Ersuchte Gerichte

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 3 – Zentralstelle

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Griechisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte
(Υπουργείο Δικαιοσύνης, Διαφάνειας και Ανθρωπίνων Δικαιωμάτων)
Abteilung Internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
(Tμήμα Διεθνούς Δικαστικής Συνεργασίας σε Αστικές και Ποινικές Υποθέσεις)
96 Mesogion Av.
11527 Athens Greece

Τelefon: (0030) 210 7767529, (0030) 210 7767322, (0030) 210 7767312
Fax: (0030) 210 7767499
E-Mail: civilunit@justice.gov.gr, gkouvelas@justice.gov.gr, avasilopoulou@justice.gov.gr

Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen

Für Ersuchen zugelassene Sprachen: Griechisch

Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen

Übermittlung per Fax und E-Mail

Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)

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Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte
(Υπουργείο Δικαιοσύνης, Διαφάνειας και Ανθρωπίνων Δικαιωμάτων)
Abteilung Internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
(Tμήμα Διεθνούς Δικαστικής Συνεργασίας σε Αστικές και Ποινικές Υποθέσεις)
96 Mesogion Av.
11527 Athens Greece

Τelefon: (0030) 210 7767529, (0030) 210 7767322, (0030) 210 7767312
Fax: (0030) 210 7767499
E-Mail: civilunit@justice.gov.gr, gkouvelas@justice.gov.gr, avasilopoulou@justice.gov.gr

Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen

- Vertrag zwischen dem Königreich Griechenland und der Republik Österreich über die Rechtshilfe auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts, unterzeichnet in Athen am 6. Dezember 1965 (Gesetzesdekret 137/1969 – Amtsblatt, Reihe I, Nr. 45/1969)

- Abkommen zwischen dem Königreich Griechenland und dem Deutschen Reich über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handelsrechts (Notstandsgesetz 1432/1938, Amtsblatt, Reihe I, Nr. 117/1981)

- Abkommen zwischen der Volksrepublik Ungarn und der Hellenischen Republik über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen, unterzeichnet in Budapest am 8. Oktober 1979 (Gesetz 1149/1981 – Amtsblatt, Reihe I, Nr. 117/1981)

- Abkommen zwischen der Hellenischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen, unterzeichnet in Athen am 24. Oktober 1979 (Gesetz 1184/1981 – Amtsblatt, Reihe I, Nr. 198/1981)

- Abkommen zwischen der Hellenischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen, unterzeichnet in Athen am 22. Oktober 1980 und noch in Kraft zwischen der Tschechischen Republik, der Slowakei und Griechenland (Gesetz 1323/1983 – Amtsblatt, Reihe I, Nr. 8/1983)

- Abkommen zwischen der Republik Zypern und der Hellenischen Republik über die Rechtshilfe auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Handels- und Strafrechts, unterzeichnet in Nikosia am 5. März 1984 (Gesetz 1548/1985 – Amtsblatt, Reihe I, Nr. 95/1985)

- Abkommen zwischen der Hellenischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen, unterzeichnet in Athen am 10. April 1976 (Gesetz 841/1978 – Amtsblatt, Reihe I, Nr. 228/1978)

- Abkommen zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Hellenischen Republik über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen, unterzeichnet in Bukarest am 19. Oktober 1972 (Gesetzesdekret 429/1974 – Amtsblatt, Reihe I, Nr. 178/1974)

Letzte Aktualisierung: 25/07/2022

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