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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Zentralstelle nach Artikel 3 Absatz 1 ist das Justizministerium. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Finnland. Diese Zentralstelle, also das Justizministerium, wird auch als zuständige Behörde gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung benannt, die gemäß Artikel 17 der Verordnung über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme entscheidet. Name und Anschrift:
Besucheranschrift:
Justizministerium (Oikeusministeriö)
Eteläesplanadi 10
FIN-00130 Helsinki
Postanschrift:
Justizministerium (Oikeusministeriö)
PL 25
FIN-00023 Valtioneuvosto
Tel.: (358-9) 16 06 76 28
Fax: (358-9) 16 06 75 24
E-Mail: central.authority@om.fi
Sprachen: Finnisch, Schwedisch, Englisch.
Die Ersuchen können auf dem Postwege, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden.
Justizministerium (Oikeusministeriö)
Eteläesplanadi 10
FIN-00130 Helsinki
Postanschrift:
Justizministerium (Oikeusministeriö)
PL 25
FIN-00023 Valtioneuvosto
Tel.: (358-9) 16 06 76 28
Fax: (358-9) 16 06 75 24
E-Mail: central.authority@om.fi
Entfällt
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