Informationen nach Regionen suchen
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Für die Beweisaufnahme ist in Kroatien als ersuchtes Gericht im Sinne der Verordnung:
- das Amtsgericht (općinski sud) zuständig, in dessen Bezirk die Verfahrenshandlungen vorzunehmen sind. Das kann bedeuten, dass ein oder mehrere Amtsgerichte mit Genehmigung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien (predsjednik Vrhovnog suda Republike Hrvatske) für die Beweisaufnahme zuständig sind. Das Gericht oder die Gerichte ist/sind dem Bezirk eines oder mehrerer Gespanschaftsgerichte (županijski sudovi) zugeordnet.
Die Liste der Empfangsstellen (prijamna mjesta) in der Republik Kroatien mit den Namen, Anschriften und örtlichen Zuständigkeiten der Justizbehörden ist der Gerichtsdatenbank zu entnehmen, die vom E-Justizportal aus zugänglich ist.
Die Zentralstelle, die a) den Gerichten Auskünfte erteilt; b) nach Lösungswegen sucht, wenn bei einem Ersuchen Schwierigkeiten auftreten; c) in Ausnahmefällen auf Ersuchen eines ersuchenden Gerichts ein Ersuchen an das zuständige Gericht weiterleitet, ist:
das Justizministerium der Republik Kroatien (Ministarstvo pravosuđa Republike Hrvatske)
Ulica grada Vukovara 49
Tel: +385 1 371 40 00
Fax: +385 1 371 45 07
Internetadresse: http://www.mprh.hr
Die Republik Kroatien akzeptiert Formblätter nur auf Kroatisch.
Ersuchen und sonstige Mitteilungen können per Post übermittelt werden (in Ausnahmefällen auch per Fax oder E-Mail).
Justizministerium der Republik Kroatien
Ulica grada Vukovara 49
10000 Zagreb
Tel: +385 1 371 40 00
Fax: +385 1 371 45 07
Internetadresse: http://www.mprh.hr
Verhältnis zu bestehenden oder künftigen Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten – Übereinkünfte oder Vereinbarungen zwischen der Republik Kroatien und anderen Mitgliedstaaten:
- Abkommen zwischen der Republik Kroatien und der Republik Slowenien vom 7. Februar 1994 über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.