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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Zentralstelle nach Art 3 Abs 1 und zuständige Stelle nach Art 3 Abs 3 in Verbindung mit Art 17 der Verordnung ist für ganz Österreich das
Bundesministerium für Justiz
Museumstrasse 7
1070 Wien
Telefon: (43-1) 52 1 52 2147
Telefax: (43-1) 52 1 52 2829
E-Mail: Team.z@bmj.gv.at
Für das Ausfüllen der Formblätter wird neben der deutschen auch die englische Sprache zugelassen
Ersuchen können mit Post, Kurierdiensten oder Telefax übermittelt werden.
Bundesministerium für Justiz
Museumstrasse 7
1070 Wien
Telefon: (43-1) 52 1 52 2147
Telefax: (43-1) 52 1 52 2829
E-Mail: Team.z@bmj.gv.at
Die Beibehaltung von bilateralen Abkommen ist derzeit nicht beabsichtigt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.