Jeśli chodzi o wymiar sprawiedliwości w sprawach cywilnych, bieżące procedury i postępowania wszczęte przed końcem okresu przejściowego będą nadal prowadzone na mocy prawa UE. W portalu e-Sprawiedliwość do końca 2024 r. będą nadal aktualizowane informacje dotyczące Wielkiej Brytanii na podstawie dwustronnej umowy z tym krajem.

Zustellung von Schriftstücken

Anglia i Walia

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Anglia i Walia

WYSZUKIWANIE WŁAŚCIWYCH SĄDÓW I URZĘDÓW

Za pomocą tej wyszukiwarki można wyszukiwać sądy i urzędy posiadające kompetencje w odniesieniu do konkretnych europejskich instrumentów prawnych. Należy pamiętać o tym, że choć dokładamy wszelkich starań, aby wyniki były jak najdokładniejsze, mogą istnieć wyjątki, w przypadku których kompetencje nie zostały określone.

Wielka Brytania

Anglia i Walia

Doręczanie dokumentów prawnych


*pole musi zostać wypełnione

Artikel 2 Absatz 1 - Übermittlungsstellen

Die Übermittlungsstelle ist: The High Court - Queens Bench - Foreign Process Section.

Artikel 2 Absatz 2 - Empfangsstellen

Die Empfangsstelle ist: The High Court - Queens Bench - Foreign Process Section.

Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c - Möglichkeiten für den Empfang von Schriftstücken

Schriftstücke können per Fax und per Post übermittelt werden.

Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d - Sprachen, in denen das Formblatt in Anhang I ausgefüllt werden darf

Das Formblatt kann in Englisch und Französisch ausgefüllt werden.

Artikel 3 - Zentralstelle

The Senior Master

For the attention of the Foreign Process Section

Room E16

Royal Courts of Justice

Strand

London WC2A 2LL

Vereinigtes Königreich

Tel.:

+44 20 7947 6691

+44 20 7947 7786

+44 20 7947 6488

+44 20 7947 6327

+44 20 7947 1741

Fax: +44 870 324 0025

E-Mail: foreignprocess.rcj@hmcts.gsi.gov.uk

Website: https://www.gov.uk/guidance/service-of-documents-and-taking-of-evidence

Die Kommunikation erfolgt auf dem Postweg, per Fax, E-Mail oder Telefon. Die Zentralstelle ist für die Prüfung der Übersetzungen verantwortlich.

Artikel 4 - Übermittlung von Schriftstücken

Das Vereinigte Königreich lässt für das Ausfüllen des Antragsformulars Französisch als zusätzliche Sprache zu.

Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 - Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist nach nationalem Recht

Das Vereinigte Königreich beabsichtigt, von den Bestimmungen abzuweichen, da die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Fristen und Verjährungsfristen durch diesen Artikel noch komplizierter würden. Es ist wichtig, den Zeitpunkt der Zustellung zweifelsfrei feststellen zu können, da dieser dafür maßgebend ist, ab wann eine Partei ein Versäumnisurteil beantragen kann. Nach Auffassung des Vereinigten Königreichs ist nicht hinreichend klar, wie diese Bestimmung genau gemeint ist und wie sie in der Praxis angewendet werden soll; dadurch könnte es zu weiteren Unsicherheiten kommen. Die Frage sollte daher so lange dem innerstaatlichen Recht überlassen bleiben, bis geprüft werden kann, wie die Bestimmung nach Einführung der Verordnung in den anderen Mitgliedstaaten praktisch angewandt wird.

Artikel 10 - Bescheinigung über die Zustellung und Abschrift des zugestellten Schriftstücks

Das Vereinigte Königreich lässt für das Ausfüllen des Bescheinigungsformulars Französisch als zusätzliche Sprache zu.

Artikel 11 - Kosten der Zustellung

Wir erheben keine Gebühren für die Zustellung.

Artikel 13 - Zustellung von Schriftstücken durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen

Das Vereinigte Königreich hat keine Einwände gegen die Anwendung von Artikel 13 Absatz 1 in seinem Hoheitsgebiet.

Artikel 15 - Unmittelbare Zustellung

England und Wales wenden sich gegen die in Artikel 15 Absatz 1 vorgesehene Möglichkeit der unmittelbaren Zustellung.

Artikel 19 - Nichteinlassung des Beklagten

Entsprechend dem Haager Übereinkommen können die Gerichte im Vereinigten Königreich ungeachtet des Artikels 19 Absatz 1 einen Rechtsstreit entscheiden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 gegeben sind.

Frist, innerhalb derer der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Erlass der Entscheidung gemäß Absatz 4 zu stellen ist:

Prüft das Gericht einen Antrag auf Nichtigerklärung eines Versäumnisurteils, ist darauf zu achten, dass der Antrag umgehend gestellt worden ist.

Letzte Aktualisierung: 02/04/2021

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