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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Die zuständige Stelle ist das Bezirksgericht (sąd rejonowy), in dessen Bezirk die Zustellung erfolgen soll.
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Schriftstücke können nur per Post übermittelt werden.
Die Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Polnisch, Englisch oder Deutsch.
Ministerium für Justiz (Ministerstwo Sprawiedliwości)
Abteilung Internationale Zusammenarbeit und Europäisches Recht (Departament Współpracy Międzynarodowej i Prawa Europejskiego)
Al. Ujazdowskie 11, 00 – 950 Warszawa
Tel./Fax: +48 22 6280949 01
Sprachkenntnisse: Polnisch, Englisch und Deutsch.
Sprachen, in denen das Formblatt in Anhang I der Verordnung ausgefüllt werden kann: Polnisch, Englisch und Deutsch.
Nach polnischem Recht muss die Zustellung des Schriftstücks nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Sprachen, in denen das Formblatt in Anhang I der Verordnung ausgefüllt werden kann: Polnisch, Englisch und Deutsch.
Die Zustellung von Schriftstücken ist kostenlos.
Polen lässt die Zustellung von Schriftstücken durch diplomatische oder konsularische Vertretungen in seinem Hoheitsgebiet nicht zu, außer wenn das Schriftstück einem Staatsangehörigen des Übermittlungsmitgliedsstaats zuzustellen ist.
Polen lässt die in diesem Artikel genannte Zustellungsform in seinem Hoheitsgebiet nicht zu.
Ein nach Ablauf eines Jahres ab Ergehen der Entscheidung gestellter Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wird nur in Ausnahmefällen geprüft
Entfällt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.