Informationen nach Regionen suchen
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Seit dem 15. April 2019 ist das Combined Court Office in Castlebar in der Grafschaft Mayo als Übermittlungsstelle zuständig.
Service of EU documents
Courts Service Centralised Office,
Combined Court Office,
The Courthouse,
Castlebar,
Co. Mayo
E-Mail: serviceofeudocuments@courts.ie
Fragen in Zusammenhang mit einem vor dem 15. April 2019 gestellten Antrag auf Zustellung sind an die Stelle zu richten, die den Antrag übermittelt hat.
Seit dem 15. April 2019 ist das Combined Court Office in Castlebar in der Grafschaft Mayo als Empfangsstelle zuständig.
Service of EU documents
Courts Service Centralised Office,
Combined Court Office,
The Courthouse,
Castlebar,
Co. Mayo
E-Mail: serviceofeudocuments@courts.ie.
Fragen in Zusammenhang mit einem vor dem 15. April 2019 gestellten Antrag auf Zustellung sind an die Stelle zu richten, die den Antrag empfangen hat.
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Übermittlung der Schriftstücke per Post oder durch einen Dienstleistungsanbieter, beispielsweise einen Expresszustelldienst.
Verwaltungsmitteilungen können auch per E-Mail übermittelt werden.
Das Formblatt kann in Englisch oder Irisch ausgefüllt werden.
The Master
„High Court“
Four Courts
Dublin 7
Irland
Mitteilungen in Englisch oder Gälisch können per Post oder per Fax an das Central Office of the High Court, Nummer (+353-1) 872 56 69, gerichtet werden. Das Central Office of the High Court kann auch telefonisch unter der Nummer (+353-1) 888 60 00 kontaktiert werden.
Das Antragsformular (Formblatt) kann in Englisch oder Irisch ausgefüllt werden.
Die Bestimmungen dieses Absatzes sind im irischen Recht nicht anwendbar.
Irland lässt für die Ausfüllung des Bescheinigungsformulars außer Englisch auch Irisch zu.
Eine persönliche Zustellung nach Artikel 11 Absatz 2 erfolgt durch eine Anwaltskanzlei, einen privaten Ermittler oder Rechtsanwalt; die Kosten dafür werden zwischen den Parteien vereinbart und belaufen sich im Regelfall auf 70 EUR bis 100 EUR.
Irland hat keine Einwände gegen eine Zustellung von Schriftstücken durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen.
Wird in Irland nicht praktiziert.
Ein irisches Gericht kann ungeachtet des Artikels 19 Absatz 1 den Rechtsstreit auch dann entscheiden, wenn keine Bescheinigung über die Zustellung oder Abgabe eingegangen ist, sofern alle Bedingungen nach Absatz 2 erfüllt sind.
Gemäß Artikel 19 Absatz 4 obliegt es dem zuständigen Gericht, sich zu überzeugen, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Beklagte von der Entscheidung Kenntnis erhalten hat, gestellt wurde.
Keine
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.