Zustellung von Schriftstücken

Bulgarien

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NB! Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2022 durch die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.

Mitteilungen nach der neuen Verordnung finden Sie hier!


Artikel 2 Absatz 1 - Übermittlungsstellen

Für die Übermittlung von Schriftstücken und Ladungen im Ausland ist als Übermittlungsstelle das mit der Rechtssache befasste Gericht zuständig.

Für die Übermittlung außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland ist als Übermittlungsstelle das Bezirksgericht am Aufenthalts- oder ständigen Wohnort oder Gesellschaftssitz der natürlichen oder juristischen Person zuständig, die um Zustellung ersucht; für notariell beglaubigte Schriftstücke ist es ebenfalls das Bezirksgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.

Artikel 2 Absatz 2 - Empfangsstellen

Die Empfangsstelle bei Zustellung in der Republik Bulgarien ist das Bezirksgericht, in dessen Bezirk die Zustellung erfolgt.

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c - Möglichkeiten für den Empfang von Schriftstücken

Zustellungsanträge können zusammen mit den zu übermittelnden Schriftstücken per Post an das Bezirksgericht gesandt werden.

Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d - Sprachen, in denen das Formblatt in Anhang I ausgefüllt werden darf

Die Bezirksgerichte nehmen Standardformblätter an, die in bulgarischer, englischer oder französischer Sprache ausgefüllt sind.

Artikel 3 - Zentralstelle

Zentralstelle ist das Justizministerium

International Legal Cooperation and European Affairs Directorate

(Direktion „Internationale justizielle Zusammenarbeit und Europafragen“)

Tel.: +359 2 9237 413

+359 2 9237 544

+359 2 9237 576

Fax: +3592 9809223

E-Mail: civil@justice.government.bg

Ulitsa Slavyanska 1

1040, Sofia

Artikel 4 - Übermittlung von Schriftstücken

Das Standardformular für den Antrag auf Übermittlung der Schriftstücke kann in bulgarischer, englischer oder französischer Sprache ausgefüllt werden.

Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 - Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist nach nationalem Recht

Im bulgarischen Recht ist keine bestimmte Frist für die Zustellung der Schriftstücke vorgesehen.

Artikel 10 - Bescheinigung über die Zustellung und Abschrift des zugestellten Schriftstücks

Die Republik Bulgarien nimmt Bescheinigungen über die Zustellung und Abschrift des zugestellten Schriftstücks in bulgarischer, englischer und französischer Sprache entgegen.

Artikel 11 - Kosten der Zustellung

Das bulgarische Recht sieht keine Gebühr für die Zustellung der Schriftstücke auf normalem Wege vor. Bei besonderen Zustellungsverfahren wird die Gebühr erhoben, die dem Tarif für Gebühren und Kosten nach dem Gesetz für private Gerichtsvollzieher entspricht.

Artikel 13 - Zustellung von Schriftstücken durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen

Gemäß Artikel 13 Absatz 2 teilt die Republik Bulgarien mit, dass sie die Zustellung gemäß Artikel 13 Absatz 1 in ihrem Hoheitsgebiet nur zulässt, wenn der Empfänger Staatsangehöriger des Mitgliedstaats ist, in dem das Schriftstück erstellt wurde (Artikel 608 der Zivilprozessordnung).

Artikel 15 - Unmittelbare Zustellung

In der Republik Bulgarien ist die Zustellung nach Artikel 15 nicht zulässig (Artikel 613 der Zivilprozessordnung).

Artikel 19 - Nichteinlassung des Beklagten

Die Republik Bulgarien erklärt, dass sie von der Möglichkeit des Artikels 19 Absatz 2 keinen Gebrauch macht.

Der Antrag gemäß Artikel 19 Absatz 4 kann binnen eines Jahres nach Erlass der Entscheidung gestellt werden.

Artikel 20 - Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 20 Absatz 2 erfüllen

Die Republik Bulgarien hat keine Übereinkünfte geschlossen oder beibehalten, die mit dieser Verordnung im Einklang stehen und auf eine weiteren Beschleunigung oder Vereinfachung der Übermittlung von Schriftstücken abzielen.

Letzte Aktualisierung: 14/07/2022

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