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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
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Verfügbare Empfangsmöglichkeiten:
Das Formblatt kann in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt werden.
Zentralstelle ist das Bundesministerium für Justiz.
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
Tel: (43-1) 52152-2141
Fax: (43-1) 52152-2829
E-Mail: team.z@justiz.gv.at
Sprachkenntnisse: Deutsch und Englisch.
Das Antragsformular (Formblatt in Anhang I) kann außer in Deutsch auch in Englisch ausgefüllt werden.
Dokumente nach Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 gibt es, soweit überblickbar, im österreichischen Recht derzeit nicht.
Das Bescheinigungsformular (Formblatt in Anhang I) kann außer in Deutsch auch in Englisch ausgestellt werden.
Eine Festgebühr fällt nicht an.
Gegen die Zustellung nach Artikel 13 Absatz 1 bestehen keine Einwände.
Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke unmittelbar durch Amtspersonen, Beamte oder sonstige zuständige Personen des Empfangsmitgliedstaats ist nach österreichischem Recht nicht zulässig.
Die österreichischen Gerichte können ungeachtet des Absatzes 1 den Rechtsstreit unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 entscheiden.
Die Republik Österreich gibt keine Frist gemäß Artikel 19 Absatz 4 letzter Unterabsatz für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.