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Die Übermittlung der Schriftstücke kann per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen, solange der Inhalt des empfangenen Schriftstücks eine vollständige Kopie des übermittelten Schriftstücks ist und alle Anmerkungen im Schriftstück leicht zu lesen sind.
Dänemark akzeptiert, dass das Formblatt im Anhang der Verordnung in Dänisch, Englisch oder Französisch ausgefüllt werden kann.
Empfangsstelle ist das Justizministerium:
Justitsministeriet
Slotsholmsgade 10
1216 København K
Telephone: +45 7226 8400
Fax: +45 3393 3510
E-mail: jm@jm.dk
Dänemark akzeptiert, dass das Formblatt im Anhang der Verordnung auf Dänisch, Englisch oder Französisch ausgefüllt werden kann.
Dänemark möchte nicht von der Möglichkeit einer Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 9 Absätze 1 und 2 Gebrauch machen.
Dänemark akzeptiert, dass die Zustellungsbescheinigung in Dänisch, Englisch oder Französisch ausgestellt werden kann.
Dänemark stimmt einer Zustellung von Schriftstücken durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 zu.
Die unmittelbare Zustellung von Schriftstücken durch Amtspersonen ist nach dänischem Recht zulässig.
Dänemark teilt bezüglich Artikel 19 Absatz 2 mit, dass seine Gerichte einen Rechtsstreit entscheiden können, auch wenn keine Bescheinigung über die Zustellung oder die Aushändigung bzw. Abgabe eingegangen ist, sofern die Voraussetzungen nach Artikel 19 Absatz 2 gegeben sind.
Dänemark teilt bezüglich Artikel 19 Absatz 4 mit, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf die Rechtsmittelfristen aufgrund des Nichterscheinens des Beklagten binnen eines Jahres ab Erlass der Entscheidung gestellt werden muss.
Nordic Convention on mutual assistance in judicial matters of 26 April 1974 (81 Kb)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.