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Familienmediation

Polen
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Mediationsverfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Scheidungen und Trennungen

Eine Mediation ist eine freiwillige, vertrauliche Form der Streitbeilegung, bei der die Parteien einer Streitigkeit oder eines Konflikts sich bemühen, mit Unterstützung eines neutralen und unparteiischen Mediators zu einer Vereinbarung zu gelangen. Welche Angelegenheiten in Mediationsverfahren erörtert werden, entscheiden die Beteiligten. In folgenden Angelegenheiten können Mediationsgespräche vereinbart werden: Versöhnung von Ehepartnern, Festlegung der Bedingungen einer Trennung, Formen der elterlichen Sorge, Umgangsrechte, Befriedigung familiärer Bedürfnisse, Unterhaltszahlungen sowie Fragen des Vermögensausgleichs und der Wohnsituation. Eine Mediationsvereinbarung kann auch die Ausstellung eines Reisepasses, Entscheidungen über die Ausbildung eines Kindes, eine erweiterte Umgangsregelung für entferntere Familienangehörige und/oder die Verwaltung von Vermögenswerten eines Kindes umfassen.

Vorteile einer Mediation

• Mediationsverfahren tragen dazu bei, negative Emotionen zu verringern und das Verständnis für die wechselseitigen Bedürfnisse zu fördern. Dadurch wird die mit Konflikten einhergehende psychische Belastung reduziert.

Wann wird eine Angelegenheit in einem Mediationsverfahren behandelt?

• Mediationsverfahren können durchgeführt werden, bevor eine Streitigkeit vor Gericht verhandelt wird oder – wenn das Gerichtsverfahren bereits eingeleitet wurde – durch einen Gerichtsbeschluss empfohlen werden.

• In jedem Fall unterliegt eine Mediation der Zustimmung der Parteien.

• Während eines Gerichtsverfahrens kann jede Partei jederzeit eine Mediation beantragen.

Wer wählt den Mediator aus?

• Der Mediator wird von den Parteien gemeinsam ausgewählt oder vom Gericht benannt. Dabei kommen in erster Linie Personen in Betracht, die auf der Liste der ständigen Mediatoren geführt werden.

Wie lange dauert eine Mediation?

• Nach einem Gerichtsbeschluss eingeleitete Mediationsverfahren sollten höchstens drei Monate dauern. Sie können jedoch auf gemeinsamen Antrag oder aus einem sonstigen triftigen Grund verlängert werden, wenn dies einer Einigung zuträglich ist.

Das Mediationsverfahren

• Auf einen entsprechenden Gerichtsbeschluss hin setzt der Mediator sich mit den Parteien in Verbindung, um Zeitpunkt und Ort einer Sitzung festzulegen.

• Der Mediator erläutert die Regeln und den Verlauf des Mediationsverfahrens und fragt die Parteien, ob sie mit der Durchführung einer Mediation einverstanden sind.

• Als Mediation wird ein Gespräch zwischen den Parteien in Anwesenheit eines Mediators bezeichnet. Der Mediator kann auch Sitzungen mit jeweils einer Partei durchführen.

• Die Parteien können die Teilnahme an einer Mediation ablehnen.

• Mediationen sind vertraulich. Der Mediator darf Dritten keine Einzelheiten aus dem Mediationsverfahren mitteilen. Das in einer Mediation angefertigte Protokoll enthält keine Beurteilung oder Beschreibung der Standpunkte der Parteien.

• Ein Mediator kann in Bezug auf Sachverhalte, von denen er im Rahmen einer Mediation Kenntnis erlangt, nur dann als Zeuge auftreten, wenn die Parteien ihn von seiner Schweigepflicht entbunden haben.

Was kann durch eine Mediation erreicht werden?

• Eine Mediation kann zu Vereinbarungen führen, die von beiden Parteien getragen und unterzeichnet werden.

• Bei einer Scheidung oder Trennung kann eine Mediation zu einer Versöhnung und/oder einer Übereinkunft zwischen den Ehepartnern oder zum Erreichen gemeinsamer Rechtspositionen führen, die dem Gericht als Grundlage für die Beilegung des Rechtsstreits dienen.

• Der Mediator stellt den Parteien eine Kopie des Protokolls zu.

• Er übermittelt dem Gericht das Protokoll und die gegebenenfalls erzielten Vereinbarungen.

• Eine von einem Gericht anerkannte Mediationsvereinbarung hat die gleiche Rechtskraft wie eine gerichtliche Entscheidung und bildet den Abschluss des Verfahrens.

• Vereinbarungen, die rechts- oder sittenwidrig sind, mit denen Rechtsvorschriften umgangen werden sollen oder die irreführende oder widersprüchliche Regelungen enthalten, haben vor Gericht keinen Bestand.

• Wenn eine für vollstreckbar erklärte Vereinbarung nicht vollstreckt wurde, kann ein von einem Gericht benannter Beamter mit dem Vollzug betraut werden.

• Wird keine Einigung erzielt, können die Parteien ihre Rechte vor Gericht geltend machen.

Was kostet eine Mediation?

  • Die Parteien tragen die Kosten einer Mediation. Sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, werden die Kosten von den Parteien gewöhnlich zu gleichen Teilen übernommen.
  • Eine Partei kann eine Befreiung von den Kosten der Mediation beantragen.
  • Unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens kann das Gericht einer Partei die Übernahme der Kosten auferlegen, die sich aus einer offensichtlich unbegründeten Verweigerung der Teilnahme an einer Mediation ergeben.
  • Wenn vor Beginn der Gerichtsverhandlung eine Einigung erzielt wird, werden den Parteien die Gerichtsgebühren vollständig erstattet.
  • Wenn mit dem Mediator in einem späteren Stadium des Gerichtsverfahrens (nach Beginn der Verhandlung) eine Einigung erzielt wird, werden den Parteien die Gerichtsgebühren zu 75 % erstattet.
  • Wenn sich die Parteien in einem Scheidungs- oder Trennungsverfahren vor einem Gericht erster Instanz versöhnen und die Klage zurückziehen, werden die Gerichtsgebühren vollständig erstattet. Erfolgte die Versöhnung vor Abschluss des Verfahrens vor einem Gericht zweiter Instanz, werden 50 % der für das Rechtsmittelverfahren erhobenen Gebühren erstattet.
  • Bei einer außergerichtlichen Mediation wird die Vergütung des Mediators vom Mediationszentrum festgelegt, oder die Parteien vereinbaren die Vergütung mit dem Mediator vor Beginn der Mediation.
Letzte Aktualisierung: 23/09/2022

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