Kosten

Rumunjska

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.

Sadržaj omogućio
Rumunjska

Kosten in Rumänien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung


Fall­studie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Eingangs­gebühren

Ausfertigungs­gebühren

andere Gebühren

Eingangs­gebühren

Ausfertigungs­gebühren

Fall A

2849,19 RON (ungefähr 710 EUR), zusammen­gesetzt aus 2 844,19 RON (Gerichtsgebühren) und 5 RON (Stempelgebühren)

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

1. Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren)

2. Vollstreckbar­erklärung der Gerichtsentscheidung:´4,15 RON (ungefähr 1 EUR), zusammengesetzt aus 4 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 EUR (Stempelgebühren)

3. Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei

50 % der Eingangs­gebühren, also 1424,59 RON (ungefähr 355 EUR)

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichts­bediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

Fall B

2849,19 RON (ungefähr 710 EUR), zusammen­gesetzt aus 2844,19 RON (Gerichts­gebühren) und 5 RON (Stempel­gebühren)

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

1. Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren)

2. Vollstreckbar­erklärung der Gerichtsentscheidung 4,15 RON (ungefähr 1 EUR), zusammengesetzt aus 4 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 EUR (Stempelgebühren)

3. Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei

50 % der Eingangs­gebühren, also 1 424,59 RON (ungefähr 355 EUR)

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichts­bediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.


Fallstudie

Alternative Streitschlichtung

Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall?

Kosten

Fall A

Ja

Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien vertraglich vereinbart.

Fall B

Ja

Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien vertraglich vereinbart.



Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige


Fall­studie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwalts­zwang?

Durch­schnittliche Kosten

Muss der Gerichts­vollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteils­verkündung

Kosten nach Urteils­verkündung

Muss ein Sachver­ständiger hinzu­gezogen werden?

Kosten

Fall A

Nein

Unterschied­liche Kosten, da vertraglich geregelt

entfällt, da kein Anwalts­zwang

Nein

nicht anwendbar, da nur die (nach der Urteilsverkün­dung ergangene) gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden kann, falls die unterlegene Partei (der Vater) ihr nicht freiwillig folgt

Vollstreckbar­erklärung der gerichtlichen Entscheidung – 10,30 RON (ungefähr 2,50 EUR), zusammen­gesetzt aus 10 RON (Gerichts­gebühren) und 0,30 RON (Stempel­gebühren)

Zustellung – Mindestgebühr 20 RON (ungefähr 5 EUR) und Höchstgebühr 400 RON (ungefähr 100 EUR)

Gebühren für Gerichts­vollzieher – Höchstgebühr 2 400 RON (ungefähr 600 EUR)

Nein

Die Kosten werden vom Gericht nach dem Schwierig­keitsgrad des Gutachtens festgelegt.

Fall B

Nein

Unterschied­liche Kosten, da vertraglich geregelt

entfällt, da kein Anwalts­zwang

Nein

nicht anwendbar, da nur die (nach der Urteils­verkündung ergangene) gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden kann, falls die unterlegene Partei (der Vater) ihr nicht freiwillig folgt

Vollstreckbar­erklärung der gerichtlichen Entscheidung – 10,3 RON (ungefähr 2,5 EUR), zusammen­gesetzt aus 10 RON (Gerichts­gebühren) und 0,3 RON (Stempel­gebühren)

Zustellung – Mindestgebühr 20 RON (ungefähr 5 EUR) und Höchstgebühr 400 RON (ungefähr 100 EUR)

Gebühren für Gerichtsvollzieher – Höchstgebühr 2 400 RON (ungefähr 600 EUR)

Nein

Die Kosten werden vom Gericht in Abhängig­keit vom Schwierig­keitsgrad des Gutachtens festgelegt.


Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fall­studie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

Ja

Fahrtkosten werden erstattet, und der Zeuge kann auf Antrag auch für die im Gericht verbrachte Zeit entschädigt werden (je nachdem, woher er sein Einkommen bezieht, ob aus einem Beschäftigungsverhältnis oder anderen Quellen).

bei Anträgen auf Sicherstellung von Beweismitteln

8,30 RON (ungefähr 2 EUR), zusammengesetzt aus 8 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)

wenn die Partei Sicherungsmaßnahmen verlangt (treuhänderische Verwaltung, Forderungspfändung)

10,3 RON (ungefähr 2,5 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,3 RON (Stempelgebühren)

Fall B

Fahrtkosten werden erstattet, und der Zeuge kann auf Antrag auch für die im Gericht verbrachte Zeit entschädigt werden (je nachdem, woher er sein Einkommen bezieht, ob aus einem Beschäftigungsverhältnis oder anderen Quellen).

bei Anträgen auf Sicherstellung von Beweismitteln

8,30 RON (ungefähr 2 EUR), zusammengesetzt aus 8 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)

Ja

wenn die Partei Sicherungsmaßnahmen verlangt (treuhänderische Verwaltung, Forderungspfändung)

10,30 RON (ungefähr 2,5 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)



Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fall­studie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt?

Wann werden die gesamten Kosten erstattet?

Voraussetzungen?

Fall A

nicht anwendbar

nicht anwendbar

nicht anwendbar

Fall B

nicht anwendbar

nicht anwendbar

nicht anwendbar




Fall­studie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Ja

Im Allgemeinen werden die Kosten vollständig erstattet.

In diesem Fall sind alle Kosten erstattungsfähig.

Sämtliche Kosten sind erstattungsfähig, es sei denn, der Käufer erkennt die Forderung des Verkäufers bei der ersten Verhandlung an und muss die Gerichtskosten nicht zahlen, sofern sie ihm nicht vor der Verhandlung förmlich mitgeteilt wurden.

Wenn das Gericht den Forderungen beider Parteien teilweise stattgibt, legt es fest, in welchem Umfang die Parteien zur Übernahme der Verfahrenskosten herangezogen werden können, und ist überdies befugt, die Erstattung der Auslagen anzuordnen.

Darüber hinaus ist das Gericht berechtigt, die Anwaltsgebühren anzuheben oder zu senken, wenn es sie im Verhältnis zum Streitwert oder zum Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts für unangemessen niedrig oder hoch erachtet.

Nein

Fall B

Ja

Im Allgemeinen werden die Kosten vollständig erstattet.

In diesem Fall sind alle Kosten erstattungsfähig.

Sämtliche Kosten sind erstattungsfähig, es sei denn, der Käufer erkennt die Forderung des Verkäufers bei der ersten Verhandlung an und muss die Gerichtskosten nicht zahlen, sofern sie ihm nicht vor der Verhandlung förmlich mitgeteilt wurden.

Wenn das Gericht den Forderungen beider Parteien teilweise stattgibt, legt es fest, in welchem Umfang die Parteien zur Übernahme der Verfahrenskosten herangezogen werden können, und ist überdies befugt, die Erstattung der Auslagen anzuordnen.

Darüber hinaus ist das Gericht berechtigt, die Anwaltsgebühren anzuheben oder zu senken, wenn es sie im Verhältnis zum Streitwert oder zum Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts für unangemessen niedrig oder hoch erachtet.

Nein


Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fall­studie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzüber­greifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungs­leistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetsch­leistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Fall A

In der Regel in diesem Fall nicht anwendbar

In der Regel in diesem Fall nicht anwendbar

Wenn die anzuhörende Partei taub, stumm oder Analphabet ist

23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde

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Fall B

1. Wenn Schriftstücke (für die Fallakte) in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden

2. Wenn eine Partei die Richtigkeit der Übersetzung eines Schriftstücks ins Rumänische anficht, kann das Gericht die Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer anordnen.

Die Kosten werden im Übersetzungs­vertrag vereinbart; wenn die Übersetzung auf Anforderung des Gerichts von einem zugelassenen Übersetzer erstellt wird, ist eine Gebühr von 33,56 RON (ungefähr 8 EUR) pro DIN-A4-Seite) zu entrichten.

Wenn mindestens eine Partei nicht rumänisch spricht. Staat A = Rumänien

23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde

Sie werden vom Staat übernommen.

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Letzte Aktualisierung: 04/11/2020

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