Kosten

Rumunjska

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Unterhalt) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen Klage. Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Mit Zustimmung des Vaters ziehen Mutter und Kind in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) und nehmen dort ihren Wohnsitz. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen in Mitgliedstaat A Klage.

Sadržaj omogućio
Rumunjska

Kosten in Rumänien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung


Fall­studie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Eingangs­gebühren

Ausfertigungs­gebühren

andere Gebühren

Eingangs­gebühren

Ausfertigungs­gebühren

andere Gebühren

Fall A

keine Gerichts­gebühren

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

1. Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren)

2. Erlangung eines vollstreckbaren Titels aufgrund einer Gerichtsentscheidung 4,15 RON (ungefähr 1 EUR), zusammengesetzt aus 4 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 EUR (Stempelgebühren)

3. Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei

keine Gerichts­gebühren

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichts­bediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

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Fall B

keine Gerichts­gebühren

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

1. Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren)

2. Erlangung eines vollstreckbaren Titels aufgrund einer Gerichtsentscheidung 4,15 RON (ungefähr 1 EUR), zusammengesetzt aus 4 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 EUR (Stempelgebühren)

3. Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei

keine Gerichts­gebühren

Für einfache Fotokopien der Verfahrens­schriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

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Fallstudie

Alternative Streitschlichtung

Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall?

Kosten

Fall A

Ja.

Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien

 vertraglich vereinbart.

Fall B

Ja.

Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien

 vertraglich vereinbart.



Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige


Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

Nein

Kosten unterschiedlich, da vertraglich geregelt

entfällt, da kein Anwaltszwang

Nein

nicht anwendbar, da nur die (nach der Urteilsverkündung ergangene) gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden kann, falls die unterlegene Partei (der Vater) ihr nicht freiwillig folgt

Gewährleistung der Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung – 10,30 RON (ungefähr 2,50 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)

Zustellung – Mindestgebühr 20 RON (ungefähr 5 EUR) und Höchstgebühr 400 RON (ungefähr 100 EUR)

Gebühren für Gerichtsvollzieher – Mindestgebühr 50 RON (ungefähr 12,5 EUR) und Höchstgebühr 500 RON (ungefähr 125 EUR)

Fall B

Nein

Kosten unterschiedlich, da vertraglich geregelt

entfällt, da kein Anwaltszwang

Nein

nicht anwendbar, da nur die (nach der Urteilsverkündung ergangene) gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden kann, falls die unterlegene Partei (der Vater) ihr nicht freiwillig folgt

Gewährleistung der Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung – 10,30 RON (ungefähr 2,50 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)

Zustellung – Mindestgebühr 20 RON (ungefähr 5 EUR) und Höchstgebühr 400 RON (ungefähr 100 EUR)

Gebühren für Gerichtsvollzieher – Mindestgebühr 50 RON (ungefähr 12,5 EUR) und Höchstgebühr 500 RON (ungefähr 125 EUR)


Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden?

Kosten

Fall A

Nein

nicht anwendbar

Fall B

Nein

nicht anwendbar



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fall­studie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden

nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden

wenn die Partei Sicherungsmaßnahmen verlangt (treuhänderische Verwaltung, Forderungspfändung)

10,30 RON (ungefähr 2,5 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)

Fall B

nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden

nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden

wenn die Partei Sicherungsmaßnahmen verlangt (treuhänderische Verwaltung, Forderungspfändung)

10,30 RON (ungefähr 2,5 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)



Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fall­studie

Prozesskostenhilfe

Erstattung

Wann und unter welchen Voraus­setzungen wird sie gewährt?

Wann werden die gesamten Kosten erstattet?

Voraus­setzungen?

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozess­kostenhilfe zurückzu­zahlen ist?

Fall A

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1

Ja.

Im Allgemeinen werden die Kosten vollständig erstattet.

Wenn die Mutter diesen Prozess gewinnt, können ihre gesamten Kosten vom Vater zurückgefordert werden.

Nein

Fall B

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1

Ja.

Im Allgemeinen werden die Kosten vollständig erstattet.

Wenn die Mutter diesen Prozess gewinnt, können ihre gesamten Kosten vom Vater zurückgefordert werden.

Nein



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fall­studie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzüber­greifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Fall A

nicht anwendbar

nicht anwendbar

Wenn die anzuhörende Partei taub, stumm oder Analphabet ist

23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde

Fall B

1. Wenn Schriftstücke (für die Fallakte) in einer anderen Sprache bei Gericht eingereicht werden

2. Wenn eine Partei die Richtigkeit der Übersetzung eines Schriftstücks ins Rumänische anficht, kann das Gericht die Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer anordnen.

Die Kosten werden im Übersetzungs­vertrag vereinbart; wenn die Übersetzung auf Anforderung des Gerichts von einem zugelassenen Übersetzer erstellt wird, ist eine Gebühr von 33,56 RON (ungefähr 8 EUR) pro DIN-A4-Seite) zu entrichten.

wenn mindestens eine Partei nicht rumänisch spricht

Staat A = Rumänien

23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde

Ja, aber mit staatlicher Unterstützung


Letzte Aktualisierung: 04/11/2020

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