Kosten in Deutschland
Kosten für erstinstanzliche Verfahren und Rechtsmittelverfahren
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
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Fall A |
1035,00 EUR |
Berufung:1 380,00 EUR |
Fall B |
1035,00 EUR |
Berufung:1 380,00 EUR |
Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwalts-zwang? |
Durchschnitt-liche Kosten |
Muss der Gerichtsvoll-zieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten nach Urteilsverkündung |
Muss der Sachverständ-ige in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Erste Instanz: |
Nein |
Hängt von der Art der Vollstreckungs-maßnahme ab |
Nein |
Wird auf Stundenbasis abgerechnet. Höhe abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsbereich, jedoch max. 125 EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Fall B |
Ja |
Erste Instanz: |
Nein |
Nein |
Wird auf Stundenbasis abgerechnet. Höhe abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsbereich, jedoch max. 125 EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Kosten für die Zeugenentschädigung
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Verdienstausfall, max. 21 EUR je Stunde, Fahrtkosten und sonstige Auslagen |
Fall B |
Ja |
Verdienstausfall, max. 21 EUR je Stunde, Fahrtkosten und sonstige Auslagen |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattung |
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Wann und unter welchen Voraussetz-ungen ist Prozesskosten-hilfe möglich? |
Wann ist die Prozesskost-enhilfe vollumfänglich? |
Vorausset-zungen? |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Welche Kosten sind nicht erstattungs-fähig? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskost-enhilfe zurückzuza-hlen ist? |
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Fall A |
Grundsätzlich keine Prozesskosten-hilfe für juristische Personen außerhalb der EU Allgemeine Voraussetzungen: Die Partei lebt nicht in gesicherten finanziellen Verhältnissen (d.h. sie ist mittellos) und die geplante Klage bietet hinreichend Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig. |
Wenn das nach bestimmten Abzügen wie Grundfreibe-trägen für die mittellose Partei und ihre Familienange-hörigen und nach Abzug von Wohn- und Heizungskosten verbleibende Einkommen 15 EUR nicht übersteigt. Prozesskosten-hilfe kann auch in anderen Fällen vollumfänglich gewährt werden, sie muss jedoch durch Ratenzahlungen erstattet werden. Die Ratenhöhe hängt von dem verbleibenden Einkommen ab. |
1. Antrag (Anwalt nicht vorgeschrieb-en für den Antrag) 2. Verfahren noch nicht abgeschloss-en 3. Siehe auch Spalte 1 |
Ja, in dem Ausmaß, in dem die Partei gewonnen hat |
Kosten, die für die eigene Rechtsverfolg-ung oder Rechtsvertei-digung nicht grundlegend waren |
Siehe Spalte 2 |
Fall B |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen? |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungslei-stungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetscherleis-tungen notwendig |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
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Fall A |
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Fall B |
Im Prinzip für alle Schriftsätze an das Gericht und für alle schriftlichen Beweise. Das Gericht kann darauf verzichten, die Übersetzung der Dokumente zu verfügen, wenn alle Richter, die mit dem Fall befasst sind, die Sprache verstehen |
Üblicherweise 1,55 EUR je 55 Anschläge zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Die Gerichtssprache ist Deutsch. Wenn alle Anwesenden die fremde Sprache gut beherrschen, kann auf einen Dolmetscher verzichtet werden. |
70 EUR je Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Zustellung von Schriftstücken im Ausland |
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