Verfahrenskosten in Frankreich
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fall-beispiel |
Verfahren |
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Eingangsgebühren |
Ausfertigungsgebühren |
Sonstige Gebühren |
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Fall A |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein, Eingangsgebühren fallen nicht an. Handelsgericht: Ja, Eingangsgebühren fallen in Höhe von mindestens 69,97 EUR an. |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein |
Fall B |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein, Eingangsgebühren fallen nicht an. Handelsgericht: Ja, Eingangsgebühren fallen in Höhe von mindestens 69,97 EUR an. |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein |
Fall-beispiel |
Rechtsmittelverfahren |
Verfahren der alternativen Streitschlichtung |
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Eingangsgebühren |
Ausfertigungsgebühren |
Sonstige Gebühren |
Steht diese Option bei diesem Falltyp zur Verfügung? |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja Schlichtung Gerichtsinterne Mediation Gerichtsexterne Mediation |
Unentgeltlich Honorare werden vom Richter festgelegt. Vereinbarung zwischen den Beteiligten und dem Mediator |
Fall B |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja Schlichtung Gerichtsinterne Mediation Gerichtsexterne Mediation |
Unentgeltlich Honorare werden vom Richter festgelegt. Vereinbarung zwischen den Beteiligten und dem Mediator |
Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fall-beispiel |
Anwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwalts-zwang? |
Durch-schnittliche Kosten |
Besteht Anwalts-zwang? |
Kosten vor der Urteils-verkündung |
Kosten nach der Urteils-verkün-dung |
Müssen Sachverstädige in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Ja Handels-gericht: Nein Berufungs-gericht: Ja |
Anwälte (avocats): Es liegen keine statistischen Angaben vor Berufungs-anwälte (avoués): 983 EUR |
Ja |
Ladung: 18,70 EUR Zustellung: 26,70 EUR |
Zustellung: 26,70 EUR |
Nein |
Honorare werden vom Richter festgelegt. |
Fall B |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Ja Handels-gericht: Nein Berufungs-gericht: Ja |
Anwälte (avocats): Es liegen keine statistischen Angaben vor Berufungsan-wälte (avoués): 983 EUR |
Ja |
Ladung: 18,70 EUR Zustellung: 26,70 EUR |
Zustellung: 26,70 EUR |
Nein |
Honorare werden vom Richter festgelegt. |
Kosten für Zeugenentschädigung, Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen sowie sonstige Gebühren
Fall-beispiel |
Zeugenentschädigung |
Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen |
Erhalten die Zeugen eine Entschädigung? |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
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Fall A |
Ja (Verordnung vom 27. Dezember 1920 über die Änderung des Zeugenentgelts) |
Nein |
Fall B |
Ja (Verordnung vom 27. Dezember 1920 über die Änderung des Zeugenentgelts) |
Nein |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fall-beispiel |
Prozesskostenhilfe |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie geleistet? |
Wann wird vollständige Prozesskostenhilfe geleistet? |
Voraussetzungen |
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Fall A |
Juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht (z. B. Handelsgesellschaften) können keine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese wird in Frankreich lediglich natürlichen Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen gemeinnützigen juristischen Personen und Verwaltern von Gemeinschaftseigentum gewährt. |
Der Staat übernimmt sämtliche Prozesskosten, wenn die Mutter Anspruch auf die vollständige Prozesskostenhilfe hat. |
Vollständige Prozesskostenhilfe wird geleistet, wenn die vom Antragsteller erklärten monatlichen Einkünfte für die vollständige Hilfe 911 EUR nicht übersteigen Bis zu einem Einkommen von 1 367 EUR wird die Prozesskostenhilfe teilweise geleistet. Die Einkommensobergrenzen werden für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Personen um 164 EUR und für die dritte Person und alle weiteren Personen um 104 EUR heraufgesetzt. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Fall-beispiel |
Erstattungen |
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Kann der obsiegende Beteiligte die Erstattung der Streitbeilegungskosten erwirken? |
Wie hoch ist die Erstattung im Allgemeinen, wenn sie nicht vollständig erfolgt? |
Welche Kosten werden generell nicht erstattet? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe an die Einrichtung zurückgezahlt werden muss, die diese Hilfe geleistet hat? |
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Fall A |
Ja |
Erstattung der gesamten tariflichen Kosten, sofern der Richter nicht anders entscheidet. |
Nichttarifliche Kosten: Entschädigung wird vom Richter nach Billigkeit festgelegt |
Wenn die Kosten durch die Entscheidung des Richters der Partei auferlegt werden, die keine Prozess-kostenhilfe erhält, so muss diese die vom Staat für die Verteidigung der Partei, die Prozess-kostenhilfe erhält, verauslagten Kosten an die Staatskasse zurückzahlen. |
Fall B |
Ja |
Erstattung der gesamten tariflichen Kosten, sofern der Richter nicht anders entscheidet. |
Nichttarifliche Kosten: Entschädigung wird vom Richter nach Billigkeit festgelegt |
Idem |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fall-beispiel |
Übersetzung |
Dolmetschen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Die für den Richter bestimmten Schriftstücke bedürfen der Übersetzung. |
Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. |
Wenn der Richter die Sprache, in der sich die Beteiligten verständigen, nicht beherrscht. |
Die Vergütung wird vom Richter festgelegt. |
Fall B |
Die für den Richter bestimmten Schriftstücke bedürfen der Übersetzung. Beweisaufnahme im Rahmen der Verordnung 1206/2001 vom 28. Mai 2001 |
Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. |
Wenn der Richter die Sprache, in der sich die Beteiligten verständigen, nicht beherrscht. Beweisaufnahme im Rahmen der Verordnung 1206/2001 vom 28. Mai 2001 |
Die Vergütung wird vom Richter festgelegt. |
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