Verfahrenskosten in Frankreich
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fall-beispiel |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Verfahren der alternativen Streitschlichtung |
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Eingangs-gebühren |
Ausferti-gungs-gebüh-ren |
Sonstige Gebüh-ren |
Eingangs-gebühren |
Ausferti-gungs-gebüh-ren |
Sonstige Gebüh-ren |
Steht diese Option bei diesem Falltyp zur Verfügung? |
Gebühren |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Gerichts-interne Mediation ist möglich. Gerichts-externe Mediation ist ebenfalls möglich. |
Die Kosten für die Mediation werden von den Parteien getragen. Die Vergü-tung wird vom Richter festgelegt, doch können die Kosten im Rahmen der Prozess-kostenhilfe geltend gemacht werden. Eine Vergütungs-vereinba-rung zwischen dem Mediator und den Parteien ist empfehlens-wert. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fall-beispiel |
Anwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwalts-zwang? |
Durch-schnitt-liche Kosten |
Besteht Anwalts-zwang? |
Kosten vor der Urteils-verkündung |
Kosten nach der Urteils-verkündung |
Müssen Sach-verstän-dige in Anspruch genom-men werden? |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Ja bei Ladung Nein bei Antrag-stellung |
Ladung: 18,70 EUR Zustellung: 26,70 EUR |
Bei Nicht-bekanntgabe der Entschei-dung durch die Geschäfts-stelle des Gerichts kostet die Zustellung durch den Gerichts-vollzieher 26,70 EUR. |
Nein |
Festle-gung durch den Richter |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Klage aus einem anderen Mitgliedstaat – 50 EUR Klage in einen anderen Mitgliedstaat gerichtet – 36,30 EUR |
Klage aus einem anderen Mitgliedstaat – 50 EUR Klage in einen anderen Mitgliedstaat gerichtet – 36,30 EUR |
Idem |
Idem |
Kosten für Zeugenentschädigung, Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen sowie sonstige Gebühren
Fall-beispiel |
Zeugenentschädigung |
Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen |
Sonstige Gebühren |
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Erhalten die Zeugen eine Entschädigung? |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschreibung |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fall-beispiel |
Prozesskostenhilfe |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen tritt sie in Kraft? |
Wann wird vollständige Prozesskostenhilfe geleistet? |
Voraussetzungen |
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Fall A |
Die Prozesskostenhilfe kann vor dem Verfahren oder während des Verfahrens beantragt werden. Sie wird gewährt, wenn die erklärten Einkünfte die gesetzlich festgelegten Obergrenzen nicht übersteigen. |
Der Staat übernimmt sämtliche Verfahrenskosten, wenn der betreffende Elternteil Anspruch auf die vollständige Prozesskostenhilfe hat. |
Vollständige Prozesskostenhilfe wird geleistet, wenn die vom Antragsteller erklärten monatlichen Einkünfte für die vollständige Hilfe 911 EUR nicht übersteigen. Bis zu einem Einkommen von 1 367 EUR wird die Prozesskostenhilfe teilweise geleistet. Die Einkommensobergrenzen werden für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Personen um 164 EUR und für die dritte Person und alle weiteren Personen um 104 EUR heraufgesetzt. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fall-beispiel |
Übersetzung |
Dolmetschen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Die für den Richter bestimmten Schriftstücke bedürfen der Übersetzung. |
Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. |
Wenn der Richter die Sprache, in der sich die Beteiligten verständigen, nicht beherrscht. |
Die Vergütung wird vom Richter festgelegt. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
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