Kosten in Rumänien
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
||||
Eingangsgebühren |
Ausfertigungsgebühren |
andere Gebühren |
Eingangsgebühren |
Ausfertigungsgebühren |
andere Gebühren |
|
Fall A |
keine Gerichtsgebühren |
Für einfache Fotokopien der Verfahrensschriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten. |
1. Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren) 2. Erlangung eines vollstreckbaren Titels aufgrund einer Gerichtsentscheidung 4,15 RON (ungefähr 1 EUR), zusammengesetzt aus 4 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 EUR (Stempelgebühren) 3. Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei |
keine Gerichtsgebühren |
Für einfache Fotokopien der Verfahrensschriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten. |
- |
Fall B |
keine Gerichtsgebühren |
Für einfache Fotokopien der Verfahrensschriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten. |
1. Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren) 2. Erlangung eines vollstreckbaren Titels aufgrund einer Gerichtsentscheidung 4,15 RON (ungefähr 1 EUR), zusammengesetzt aus 4 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 EUR (Stempelgebühren) 3. Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei |
keine Gerichtsgebühren |
Für einfache Fotokopien der Verfahrensschriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten. |
- |
Fallstudie |
Alternative Streitschlichtung |
|
Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? |
Kosten |
|
Fall A |
Ja. |
Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien vertraglich vereinbart. |
Fall B |
Ja. |
Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien vertraglich vereinbart. |
Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
|||
Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsverkündung |
Kosten nach Urteilsverkündung |
|
Fall A |
Nein |
Kosten unterschiedlich, da vertraglich geregelt entfällt, da kein Anwaltszwang |
Nein |
nicht anwendbar, da nur die (nach der Urteilsverkündung ergangene) gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden kann, falls die unterlegene Partei (der Vater) ihr nicht freiwillig folgt |
Gewährleistung der Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung – 10,30 RON (ungefähr 2,50 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren) Zustellung – Mindestgebühr 20 RON (ungefähr 5 EUR) und Höchstgebühr 400 RON (ungefähr 100 EUR) Gebühren für Gerichtsvollzieher – Mindestgebühr 50 RON (ungefähr 12,5 EUR) und Höchstgebühr 500 RON (ungefähr 125 EUR) |
Fall B |
Nein |
Kosten unterschiedlich, da vertraglich geregelt entfällt, da kein Anwaltszwang |
Nein |
nicht anwendbar, da nur die (nach der Urteilsverkündung ergangene) gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden kann, falls die unterlegene Partei (der Vater) ihr nicht freiwillig folgt |
Gewährleistung der Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung – 10,30 RON (ungefähr 2,50 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren) Zustellung – Mindestgebühr 20 RON (ungefähr 5 EUR) und Höchstgebühr 400 RON (ungefähr 100 EUR) Gebühren für Gerichtsvollzieher – Mindestgebühr 50 RON (ungefähr 12,5 EUR) und Höchstgebühr 500 RON (ungefähr 125 EUR) |
Fallstudie |
Sachverständiger |
|
Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden? |
Kosten |
|
Fall A |
Nein |
nicht anwendbar |
Fall B |
Nein |
nicht anwendbar |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistung |
||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
|
Fall A |
nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden |
nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden |
wenn die Partei Sicherungsmaßnahmen verlangt (treuhänderische Verwaltung, Forderungspfändung) |
10,30 RON (ungefähr 2,5 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren) |
Fall B |
nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden |
nicht anwendbar, da keine Zeugen gehört werden |
wenn die Partei Sicherungsmaßnahmen verlangt (treuhänderische Verwaltung, Forderungspfändung) |
10,30 RON (ungefähr 2,5 EUR), zusammengesetzt aus 10 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren) |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattung |
|||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? |
Wann werden die gesamten Kosten erstattet? |
Voraussetzungen? |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? |
Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? |
|
Fall A |
siehe beigefügten Anhang 1 |
siehe beigefügten Anhang 1 |
siehe beigefügten Anhang 1 |
Ja. |
Im Allgemeinen werden die Kosten vollständig erstattet. |
Wenn die Mutter diesen Prozess gewinnt, können ihre gesamten Kosten vom Vater zurückgefordert werden. |
Nein |
Fall B |
siehe beigefügten Anhang 1 |
siehe beigefügten Anhang 1 |
siehe beigefügten Anhang 1 |
Ja. |
Im Allgemeinen werden die Kosten vollständig erstattet. |
Wenn die Mutter diesen Prozess gewinnt, können ihre gesamten Kosten vom Vater zurückgefordert werden. |
Nein |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen |
||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
|
Fall A |
nicht anwendbar |
nicht anwendbar |
Wenn die anzuhörende Partei taub, stumm oder Analphabet ist |
23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde |
|
Fall B |
1. Wenn Schriftstücke (für die Fallakte) in einer anderen Sprache bei Gericht eingereicht werden 2. Wenn eine Partei die Richtigkeit der Übersetzung eines Schriftstücks ins Rumänische anficht, kann das Gericht die Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer anordnen. |
Die Kosten werden im Übersetzungsvertrag vereinbart; wenn die Übersetzung auf Anforderung des Gerichts von einem zugelassenen Übersetzer erstellt wird, ist eine Gebühr von 33,56 RON (ungefähr 8 EUR) pro DIN-A4-Seite) zu entrichten. |
wenn mindestens eine Partei nicht rumänisch spricht Staat A = Rumänien |
23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde |
Ja, aber mit staatlicher Unterstützung |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.