Kosten

Polen

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.

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Polen

Kosten in Polen

Fall Nr. 4 (Im Fall 4 B – das Land, in dem der Verkäufer den Käufer verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch. Die Tabelle braucht daher für den Fall B nicht ausgefüllt zu werden.)

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitschlichtung

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Eingangsgebühren

Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall?

Kosten

Fall A

Hängt vom Wert des Streitgegen­stands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindes­tens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN.

Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entschei­dungen, Abschriften von rechtskräftigen Entschei­dungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite.

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Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. Der Wert des Streitgegenstands kann sich jedoch während des Verfahrens ändern. Ist dies der Fall, berechnet sich die Gebühr auf gleiche Weise – der Prozentsatz bleibt gleich, die Endsumme jedoch nicht, da eine andere Berechnungsgrundlage verwendet wird.

Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen.

Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeits­klausel akzeptiert – 50 PLN



Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige


Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger herangezogen werden?

Kosten

Fall A

Nein

Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Wenn der Wert sich auf ungefähr 90 000 PLN beläuft, betragen die Gebühren mindestens 3 600 PLN.

Nein

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Nein

Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeits­klausel akzeptiert – 50 PLN



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Andere Gebühren

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Beschreibung

Kosten

Fall A

Ja

Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen

Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird berücksichtigt.

Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab

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Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Erstattung

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt?

Wann werden die gesamten Kosten erstattet?

Voraussetzungen?

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungs­fähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist.

Hängt von der Entschei­dung des Gerichts ab

Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen

Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen.

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Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht

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Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden

Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005

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Letzte Aktualisierung: 04/03/2024

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