Kosten in Polen
Fall Nr. 2: Im Fall B (das Land, in dem die Ehefrau klagt, ist Polen) sind die Gebühren, Auslagen und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Alternative Streitschlichtung |
|||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/ |
Ausfertigungsgebühren |
Andere Gebühren |
Eingangsgebühren |
Ausfertigungsgebühren |
Andere Gebühren |
Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? |
Kosten |
|
Fall A |
Festgebühren 40 PLN |
Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. |
-- |
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen – die Gebühren betragen 40 PLN. |
-- |
-- |
Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. |
Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
||||
Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsverkündung |
Kosten nach Urteilsverkündung |
Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? |
Kosten |
|
Fall A |
Nein |
Mindestens 120 PLN |
Nein |
-- |
-- |
Nein |
Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistung |
Andere Gebühren |
|||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschreibung |
Kosten |
|
Fall A |
Ja |
Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen |
-- |
-- |
-- |
-- |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattung |
|||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen gilt dies? |
Wann werden die gesamten Kosten erstattet? |
Voraussetzungen? |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? |
Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? |
|
Fall A |
Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. |
Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab |
Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen |
Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. |
-- |
Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht |
-- |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie
|
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen |
|||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
Ungefähre Kosten |
|
Fall A |
Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden |
Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 |
-- |
-- |
-- |
-- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.