This page provides you with Information about the costs of justice in Poland.
Family law – custody of the children
Commercial law – responsibility
In Poland, remuneration in individual cases is determined by agreement between the advocate (adwokat) and the client, subject to the law. The following factors may be considered:
According to the Regulation of the Minister of Justice on Fees for Advocates' Services of 28 September 2002 (Rozporządzenie w sprawie opłat za czynności adwokackie), remuneration must take into consideration:
In particular cases, depending on the material and family situation of the client, the advocate can set the remuneration at a lower level than that required by the Act on Judicial Costs in Civil Cases (Ustawa o kosztach sądowych w sprawach cywilnych).
In principle, the losing party pays the costs of the legal proceedings. However, the amount granted by the judge (for the representation provided by the advocate) must respect the limit set out in the Regulation of the Minister of Justice on Fees for Advocates' Services of 28 September 2002. Therefore (according to paragraph 2), the fee may not exceed the minimum rate multiplied by six, nor the value of the object of litigation. The amount of the fee also depends on the nature and objectives of the case and the stage of the proceedings. Chapters 2 to 5 of the Regulation define the minimum fees for various types of case.
Attorneys at law (radcy prawni) in Poland are governed by rules similar to those governing advocates.
Polish law also sets out fees for judicial enforcement officers/bailiffs (komornicy) – in the Act on Judicial Enforcement Officers and Enforcement Proceedings (Ustawa o komornikach sądowych i egzekucji).
The general rules are:
In all financial cases, remuneration should be calculated as a percentage of the amount of the likely claim. When the judicial enforcement officer secures a pecuniary claim, the remuneration paid by the creditor may not exceed 2 per cent of the value of the claim, nor can it be less than 3 per cent of the average monthly wage or higher than this amount multiplied by 5.
In the execution of a claim, the judicial enforcement officer collects a fee from the debtor that is 15 per cent of the claim. This may not be lower than 10 per cent of the average monthly wage and may not exceed this value multiplied by 30.
In non-financial cases, when the judicial enforcement officer secures and executes a non-pecuniary claim, the remuneration is fixed.
The Act governing judicial costs in civil cases covers fees and expenses.
The fee is the amount of money charged for every document presented to the court, where the law provides for such a fee. There are three different types of fees: variable, fixed and basic.
The amount of the fee varies depending on the nature of the case: civil law, family law, commercial law or other. The type of legal action is also considered when determining costs.
The expenses include charges linked to the participation of the parties, witnesses and experts in the proceedings. They depend on the time and effort involved. Expenses may include the remuneration of interpreters and translators, costs of travel and accommodation, and remuneration for income lost by witnesses because of time spent in court. Other expenses considered are: remuneration of other institutions and persons, the examination of evidence, transport and safekeeping of animals and objects, time spent under arrest, and making announcements.
Additionally, there are litigation costs. These consist of judicial costs, the costs of trial preparation and actions taken by the advocate or attorney at law to represent the client (including fees for representation and counsel).
The general rule is that the losing party must reimburse the successful party for costs that were reasonably incurred to safeguard the latter’s interests, unless provided otherwise. However, the winning party must wait until sentencing before these costs can be reimbursed. The question of costs is decided in the last phase of a judicial proceeding, just before final judgement.
Payment of the amount due should be made at the moment of lodging a document to the court – (Article 10 of the Act on Judicial Costs in Civil Cases).
In general, costs are not fixed but are calculated after judgement has been handed down. The amount depends on the length of the proceedings, the sentence and experts’ fees. Fixed costs can be predicted only in cases brought by private application, when the person introducing the application must pay a fixed initial fee.
Fixed costs for parties to criminal proceedings must be paid after a judgement (that is valid and binding on the parties).
The Polish Code of Civil Procedure provides (in Article 424) for the possibility of filing a request for review, in response to a definitive judgement in the second instance. This may be done if a judgement causes harm to a party, and if changing and reversing the decision/judgement was or is not possible (a petition challenging the judgement’s compatibility with the law).
Such a request is also possible when the incompatibility with the law concerns the violation of the fundamental rules of the legal order, the violation of constitutional freedom or human and civil rights, and where the judgement was delivered in the first instance. In such a case, the Act on Judicial Costs in Civil Cases sets an obligatory fee. This is a basic fee of PLN 30, unless the Act provides otherwise (Article 14).
There are also exceptions to this rule; the fee in the following procedures is:
Basic cost payments in constitutional proceedings should be paid when the chargeable document is submitted to the court (article 10 of Act on Judicial Costs in Civil Cases).
Under statutory law, legal representatives are not responsible for the final result of a proceeding. They are obliged only to maintain a proper level of diligence and take all necessary measures to deal with the case properly. This also means that representatives have the discretion to select information that may be useful to their clients.
Some duties are provided for in the professional codes of conduct. However, these are issued by professional chambers and are purely declarative in nature. If breached, they result in disciplinary action only.
Costs involved
You can find information (including information on costs) on the official website of the Polish Ministry of Justice. The Act on Judicial Costs in Civil Cases is generally applicable. This means that anyone involved in legal proceedings or looking for information about costs can find the relevant rules easily.
People who have difficulty understanding the Act can ask for assistance from their legal representatives (advocate or attorney at law). Professional legal representatives may provide information and assistance with various procedures in other languages.
Information is available in Polish only.
The Polish Code of Civil Procedure provides information on mediation in Articles 183¹ to 183¹5. The remuneration of mediators and their refundable expenses are set out in the Regulation of the Minister of Justice of 30 November 2003. However, the cost of mediation is not generally considered an expense for the purposes of proceedings before a court, unless the court ordered the mediation.
Where can I find additional information on costs?
The website of the Polish Ministry of Justice is a section of the official website of the Polish Government. It describes the justice system and matters related to the Polish civil law, including judicial costs. There is a link on the website to an explanation of costs in civil cases (in Polish only).
It is extremely difficult to predict the average length of time of a legal procedure as this depends on the extent of the legal and factual complexity of the case.
Despite the above proviso, it is possible to calculate the average costs of a proceeding. The cost of legal representation is defined at the beginning of the proceeding. The costs depend on an agreement between the client and the representative. As far as legal representation ex officio is concerned, the costs are provided for in the Regulation.
It is also possible to estimate the costs of the procedure in the court itself. The fees are defined in the Act on Judicial Costs in Civil Cases and depend on the value of the object of litigation and the nature of the case (e.g. commercial or divorce). The parties may also take into account the cost of summoning experts.
The fees and expenses defined in the Act on Judicial Costs in Civil Cases are tax-free and therefore not subject to VAT. Legal assistance is subject to a uniform VAT rate (23%).
The applicable rate of VAT is 23%. The services provided by attorneys at law and advocates are taxed like other services. The taxation is established by the law on value added tax.
People seeking exemption from litigation costs must present an official application. An exemption may be granted if they can prove that they are unable to cover the costs without hardship to themselves or their families.
Also, applicants must present a written statement providing the following data: marital status, income, sources of revenue and assets. If the above conditions are fulfilled, the court will grant the exemption and, in addition, will assign free professional legal aid (a legal representative is paid by the State Treasury at the beginning of the trial; at the end of proceedings, the losing party is obliged, at the request of the winning party, to refund the expenses).
There is no fixed income threshold. A general rule is that an applicant must duly prove that – taking into account his or her family’s financial situation – paying the costs would be burdensome.
There is no fixed income threshold. Legal aid is granted if the victim – as a party to the proceedings – is unable to pay the costs without prejudice to his and his family's financial situation.
As mentioned above, the victim must be a party to the proceedings. During the inquiry, the victim is the party ex officio. At the court stage of the proceedings, he or she must obtain the status of a so-called ‘subsidiary prosecutor’ (partie civile in French).
There are no other conditions governing legal aid for defendants. There are, however, additional grounds for granting legal aid to defendants. Legal aid is obligatory where:
In cases of public prosecutions in criminal cases, the costs are covered by the State Treasury.
Juvenile cases are free of charge.
Claimants in certain cases (e.g. maintenance obligations and abusive contractual clauses) are exempted from judicial expenses (Article 96 of the Act on Costs in Civil Cases).
The general rule is that the losing party is required to cover the essential costs of the procedure and refund the winning party’s costs for legal representation. The refundable costs are specified in the Polish Code of Civil Procedure (Articles 98-110). In particular, recoverable costs include: costs of trial, transport, equivalent loss of earnings and the costs of a legal representative.
The court decides on the remuneration of experts – depending on the objectives of the case, qualifications, time duration and the extent of the workload.
The fees depend on whether the translation/interpreting is ordered by the State or requested by private entities.
The Regulation on the Remuneration of Sworn Translators (adopted by the Ministry of Justice on 25 January 2005 – Journal of Laws 2007/41, item 265) lays down the fees payable by public institutions. According to the Act, the costs are determined by the following factors: source and target language (based on the general idea that it is usually easier and therefore cheaper to translate from a foreign language into the home language). Other factors are terminology and level of specialisation.
In the non-public sector, the costs are regulated by contract between the translator/interpreter and his or her client.
The sources are:
Poland’s report of the Study on Transparency of costs (396 Kb)
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In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.
Fall Nr. 1 (Im Fall B – das Land, in dem die Ehefrau die Scheidung beantragt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Festgebühren 600 PLN | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor – 12 PLN pro Seite. | -- | Festgebühren 600 PLN | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Mindestens 360 PLN | Nein | -- | -- | Nein | Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | -- | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. Wenn das Gericht die beklagte Partei für schuldig befindet, trägt die unterlegene Partei die Kosten; wenn das Gericht die beklagte Partei für nicht schuldig erklärt, tragen beide Parteien je die Hälfte der Verfahrenskosten. | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Sorgerecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Die Mutter erhebt Klage, um das Umgangsrecht des Vaters zu beschränken.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trennt sich das Paar. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Mutter und Kind ziehen mit Erlaubnis des Gerichts in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A), während der Vater in Mitgliedstaat B bleibt. Einige Jahre später erhebt die Mutter in Mitgliedstaat A Klage, um das Umgangsrecht des Vaters ändern zu lassen.
Fall Nr. 2: Im Fall B (das Land, in dem die Ehefrau klagt, ist Polen) sind die Gebühren, Auslagen und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/ | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Festgebühren 40 PLN | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- | Es gelten die allgemeinen Bestimmungen – die Gebühren betragen 40 PLN. | -- | -- | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Mindestens 120 PLN | Nein | -- | -- | Nein | Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | -- | -- | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen gilt dies? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Unterhalt) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen Klage.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Mit Zustimmung des Vaters ziehen Mutter und Kind in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) und nehmen dort ihren Wohnsitz.
Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen in Mitgliedstaat A Klage.
Fall Nr. 3 (Im Fall 3 B – das Land, in dem die Mutter den Vater verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch. Die Tabelle braucht daher für den Fall B nicht ausgefüllt zu werden.)
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Bei Unterhaltsforderungen ist die Klage kostenlos. | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- | Bei Unterhaltsforderungen ist die Klage kostenlos. | -- | -- | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Mindestens 60 PLN | Nein | -- | -- | Nein | Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | ||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird so berechnet, dass er bei einer Zahlung in Teilbeträgen der Summe der Teilbeträge für das gesamte Jahr entspricht. Nach polnischem Recht (Zivilprozessordnung) gelten Unterhaltsforderungen als sich regelmäßig wiederholende Geldforderungen: 1. Wenn die Summe der Unterhaltsforderungen den Zahlungen für ein Jahr oder mehr als ein Jahr entspricht, ist der Gesamtbetrag Gegenstand des Rechtsstreits. 2. Wenn die Unterhaltszahlungen über einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr erfolgen, ist der Gesamtbetrag Gegenstand des Rechtsstreits. | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war.
Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fall Nr. 4 (Im Fall 4 B – das Land, in dem der Verkäufer den Käufer verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch. Die Tabelle braucht daher für den Fall B nicht ausgefüllt zu werden.)
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. Der Wert des Streitgegenstands kann sich jedoch während des Verfahrens ändern. Ist dies der Fall, berechnet sich die Gebühr auf gleiche Weise – der Prozentsatz bleibt gleich, die Endsumme jedoch nicht, da eine andere Berechnungsgrundlage verwendet wird. | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Wenn der Wert sich auf ungefähr 90 000 PLN beläuft, betragen die Gebühren mindestens 3 600 PLN. | Nein | -- | -- | Nein | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird berücksichtigt. | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Haftung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kunden Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizgeräten liefert ein Heizgerät an einen Installateur. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur, Kunde) sind versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaften zu erheben.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Heizgerätehersteller in Mitgliedstaat B liefert ein Heizgerät an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden in Mitgliedstaat A. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur und Kunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, in Mitgliedstaat A Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaft in Mitgliedstaat A zu erheben.
Fall Nr. 5 (Im Fall 5 B – das Land, in dem der Verbraucher den Monteur und den Hersteller verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | ||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | |
Fall A | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- |
Fallstudie | Rechtsmittelverfahren | ||
Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | |
Fall A | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. Der Wert des Streitgegenstands kann sich jedoch während des Verfahrens ändern. Ist dies der Fall, berechnet sich die Gebühr auf gleiche Weise – der Prozentsatz bleibt gleich, die Endsumme jedoch nicht, da eine andere Berechnungsgrundlage verwendet wird. | -- | -- |
Fallstudie | Alternative Streitschlichtung | |
Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab | Nein | -- | -- | Nein | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird berücksichtigt. | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
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