Kosten in Malta
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fall-studie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Alternative Streitschlichtung |
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Gerichts-gebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Ausfertigungs-gebühren |
Andere Gebühren |
Eingangs-gebühren |
Ausfertigungs-gebühren |
Andere Gebühren |
Kann alternative Streitschlichtung in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
680,16 EUR |
Nicht anwendbar |
195,65 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
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Fall B |
680,16 EUR |
Nicht anwendbar |
195,65 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fall-studie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsver-kündung |
Kosten nach Urteilsver-kündung |
Muss der Sachverständige in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Rechtsanwalt: 681,53 EUR Rechtsbeistand: 227,18 EUR |
Nein |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nein |
Nicht anwendbar |
Fall B |
Ja |
Rechtsanwalt: 681,53 EUR Rechtsbeistand: 227,18 EUR |
Nein |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nein |
Nicht anwendbare |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fall-studie |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistung |
Andere Gebühren |
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Zeugenent-schädigung |
Sicherheitsleistung |
Andere Gebühren |
Zeugenent-schädigung |
Sicherheitsleistung |
Andere Gebühren |
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Fall A |
Nein |
Nicht anwendbar |
Sicherheitsleistung in Höhe der angegebenen Forderung |
46,59 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Fall B |
Nein |
Nicht anwendbar |
Sicherheitsleistung in Höhe der angegebenen Forderung |
46,59 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fall-studie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattung |
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Wann und unter welchen Vorausset-zungen wird Prozesskos-tenhilfe gewährt? |
Wann wird vollständige Prozesskosten-hilfe gewährt? |
Vorausset-zungen? |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? |
Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? |
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Fall A |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
JA |
Abhängig vom Urteil |
Private Beratungen mit dem Rechtsanwalt (außergerichtliche Kosten) |
Nicht anwendbar |
Fall B |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
JA |
Abhängig vom Urteil |
Private Beratungen mit dem Rechtsanwalt (außergerichtliche Kosten) |
Nicht anwendbar |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fall-studie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen? |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Wenn nur eine der Parteien Englisch spricht |
17,47 EUR |
Wenn ein Zeuge weder Englisch noch Maltesisch spricht |
Zwischen 11,65 EUR und 58,23 EUR je Stunde |
Kosten für die Zustellung an im Ausland lebende Parteien |
Abhängig von den Gebühren in anderen Mitgliedstaaten |
Fall B |
Wenn nur eine der Parteien Englisch spricht |
17,47 EUR |
Wenn ein Zeuge weder Englisch noch Maltesisch spricht |
Zwischen 11,65 EUR und 58,23 EUR je Stunde |
Kosten für die Zustellung an im Ausland lebende Parteien |
Abhängig von den Gebühren in anderen Mitgliedstaaten |
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