Costs

Litauen

This page provides you with information about the costs of justice in Lithuania.

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Litauen

Family law - Divorce

Family law – custody of the children

Family law – alimony

Commercial law – contract

Commercial law – responsibility

Regulation of legal fees

1. Solicitors

There is no such profession in Lithuania.

2. Lawyers

Lawyers' fees are not regulated in Lithuania. They vary according to the level of complexity of the case and of the resources involved. However, fees may not be superior to the maximum amount established by recommendations approved by the Minister for Justice and the Chairman of the Council of the Lithuanian Bar Association (Lietuvos advokatų tarybos pirmininkas).

3. Barristers

There is no such profession in Lithuania.

4. Bailiffs

Bailiffs play a role only if the debtor does not comply with the judgment and legally enforceable documents have to be produced. The fees, their payment and exemption from enforcement costs are regulated by the Instructions for executing judgements. All enforcement costs must be paid by the judgment creditor. The bailiff’s fees are to be recovered from the debtor during or after the execution of the judgment.

The amount of the fees depends on the type of enforcement required and the number of times it is provided. Some enforcement costs are fixed: some cost LTL 60 per hour and some are determined based on a percentage of the value of the assets subject to enforcement.

Fixed costs

Fixed costs in civil proceedings

Fixed costs for litigants in civil proceedings

In civil proceedings, litigation costs comprise stamp duty and other costs: legal representation, delivery of court documents, experts’ or witnesses’ fees, execution, etc. Stamp duty is, where applicable, defined in the Code of Civil Procedure and is fixed. Litigation costs are defined in section VIII of the Code of Civil Procedure (Civilinio proceso kodeksas).

Stage of the civil proceeding where fixed costs for litigants must be paid

Stamp duty is normally paid before presenting a claim to the court.

Fixed costs in criminal proceedings

Fixed costs for litigants in criminal proceedings

There are no fixed costs for litigants in criminal proceedings.

Fixed costs in constitutional proceedings

Fixed costs for litigants in constitutional proceedings

Constitutional proceedings are free of charge, but are not available to the general public.

Prior information to be provided by legal representatives

There is no such direct obligation under law.

Costs borne by the winning party

Costs in civil proceedings are defined in Section VIII of the Code of Civil Procedure.

Cost sources

Where can I find information on cost sources in Lithuania?

More information is available in the attached Lithuania’s report of the Study on Transparency of costs PDF (950 Kb) en

In what languages can I obtain information on cost sources in Lithuania?

Information is available in English.

Where can I find information on mediation?

More information is available on the website: Court mediation procedure.

Legal aid

Conditions for the granting of legal aid

According to Lithuanian legislation, there are two kinds of state-guaranteed legal aid:

  1. 'Primary legal aid' (pirminė teisinė pagalba) covers the provision of legal aid in line with the procedure laid down by the Law governing state-guaranteed legal aid, legal advice and the drafting of documents to be submitted to state and municipal institutions, with the exception of procedural documents. Legal aid also covers advice for the out-of-court settlement of a dispute, actions for the amicable settlement of disputes and drafting settlement agreements.
  2. 'Secondary legal aid' (antrinė teisinė pagalba) covers the drafting of documents, defence and legal representation in court. This includes the process of execution and representation during the preliminary extra-judicial stage of a dispute – where such a procedure is required by law or court decision. Such legal aid also covers litigation costs incurred in civil proceedings, the costs incurred in administrative proceedings, and costs related to hearing a civil action raised in a criminal case.

All citizens of the Republic of Lithuania, citizens of other member states of the European Union, other natural persons residing lawfully in Lithuania or member states, and other persons specified in international treaties to which Lithuania is signatory are eligible for primary legal aid irrespective of their income.

All citizens of the Republic of Lithuania, citizens of other member states of the European Union and other natural persons residing lawfully in the Republic of Lithuania and other member states may apply for secondary legal aid. To receive secondary legal aid, a person’s property and annual income should not exceed the property and income levels set by the government in the Law governing state-guaranteed legal aid.

Thus a common threshold system is used when assessing indigence (a maximum amount below which an applicant is considered indigent).

Right to legal aid

The government has established two property and income levels that apply. The applicant's property and income should not exceed the first or second level defined by law. Moreover, the applicant's annual net income (over the last twelve months) should not exceed the first or second income levels defined in Lithuanian law.

Indigence is not the only criterion used to determine a person’s ability to receive secondary legal aid.

First level legal aid entitlement is established when a person's income per year does not exceed LTL 8 000 (€2 318.8) plus LTL 3 000 (€869.6) for each dependant. Second level legal aid entitlement is established when a person's income per year does not exceed LTL 12 000 (€3 478.2) plus LTL 4 400 (€1 275.3) for each dependant. The obligations of the applicant towards his or her dependants are not taken into account for the purpose of assessing indigence.

The extent of secondary legal aid, taking account of a person’s property and income, shall be guaranteed and covered by the state as follows:

  1. 100 per cent – where the first level is established based on the person’s property and income
  2. 50 per cent – where the second level is established based on the person’s property and income.

The state must guarantee and cover 100 percent of the costs of the secondary legal aid provided to people specified in Article 12 of this Law (see below). This is paid regardless of the person’s property and income. The exception is individuals (referred to in subparagraph 6 of Article 12 of the Law) who can freely dispose of property and income. Such individuals are assigned to the second level. Here, the state will guarantee and cover 50 per cent of the costs of secondary legal aid.

Some groups of persons are eligible for secondary legal aid regardless of the property and income levels established by the government (under Article 12 of the Law on state-guaranteed legal aid):

  1. persons in criminal proceedings (according to Article 51 of the Code of criminal procedure), and in other cases specified by law when the physical presence of a defence lawyer is mandatory;
  2. the aggrieved parties in cases involving compensation for damage incurred through criminal actions, including cases where claims for compensation for damage are heard as part of a criminal matter;
  3. persons receiving social assistance for low-income families (single residents) under Lithuanian law;
  4. persons living in care institutions;
  5. people who have reached pensionable age, and those for whom a level of considerable special needs has been established. This includes guardians (custodians) where state-guaranteed legal aid is required for the representation and defence of the rights and interests of a ward (foster-child);
  6. persons who have presented proof showing that they cannot dispose of their property and funds for objective reasons and that, for these reasons, the property and annual income they can freely dispose of does not exceed the property and income levels set by the Lithuanian Government for receiving legal aid in accordance with the law governing legal aid;
  7. persons suffering from serious mental disorders, where issues relating to their forced hospitalisation and treatment are being examined under the Lithuanian Law on mental health care, and custodians (carers) of the above where state-guaranteed legal aid is required for the representation of the rights and interests of the ward (person subject to care);
  8. debtors in enforcement proceedings, where recovery is levied against the last place of residence;
  9. parents or other legal representatives of minor children, where the issue of their eviction is being examined;
  10. minor children, where they are applying independently to a court, in the cases specified by law, for the defence of their rights or legally protected interests, with the exception of those who have entered into marriage in accordance with procedures laid down by law or have been recognised by the court as having legal capacity;
  11. persons in respect of whom recognition of incapacity is sought in matters involving a decision on the capacity of a natural person;
  12. persons involved in cases concerning registration of birth;
  13. other persons in cases specified in treaties signed by the Republic of Lithuania.

Experts’ fees

The court must pay experts for loss of earnings – at work or from their usual occupation – for each day they are required to spend in court. They are paid for providing their expertise, and reimbursed for any expenses related to appearing in court, travelling and accommodation, together with a daily subsistence allowance. A party who files a petition to call in experts must pay a surety for an amount established by the court in advance. If both parties submit petitions for an expert(s), they shall pay the surety in equal parts. The surety is paid into the court’s special account.

If, in cases provided by the Lithuanian Civil Code (Lietuvos Respublikos civilinis kodeksas) or other laws, the court calls witnesses (liudytojai) and experts (ekspertai) on its own initiative, the expenses are payable from the state budget. This may involve ordering an examination or performing an inspection of the scene of the event.

When establishing the size of the surety, the amount of future expenses must be taken into consideration. The court pays the amounts to the experts after they have performed their duties. The court must also pay expert institutions for carrying out an investigation in accordance with an invoice presented after the investigation has been completed. These amounts will be paid from the court’s special account, opened in a bank according to the court’s location. The amounts paid to experts and expert institutions must, when no surety has been collected, be charged to the court’s special account and paid by the party against whom judgment was made, or by the parties in proportion to the magnitude of the claims allowed and dismissed. The Ministry of Justice establishes the maximum amounts of these expenses

Translators’ and interpreters’ fees

The court reimburses translators for loss of earnings – arising from their absence from work or usual daily occupation – for each day they are required to spend in court. Translators must be paid for their translation work, and reimbursed for any expenses they incur due to appearing in court, travelling, accommodation and a daily subsistence allowance. A party who submits documents to court and requires them to be translated into a foreign language must pay in advance a surety of the amount established by the court.

The court must pay translators from the state budget funds allocated for this purpose, except for amounts paid to translators for translation into a foreign language of court documents submitted by the parties. The cost of interpretation/ translation services during a court session must be covered by the state budget. The Ministry of Justice has established the maximum amount of this expenditure.

Related attachments

Lithuania’s report of the Study on Transparency of costs PDF (950 Kb) en

Last update: 07/04/2023

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Fallstudie 1 – familienrecht – scheidung - Litauen

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:

Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen.

Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.

Kosten in Litauen

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Bei Ehepartnern, die eine Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen beantragen, entfallen die Kosten für die Gerichtsverhandlung.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Für ausländische natürliche oder juristische Personen gelten hinsichtlich Befreiung, Minderung, Stundung und Fristen im Zusammenhang mit Zahlungen dieselben Bedingungen wie für litauische Staatsbürger.

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Rechtsmittelverfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Bei Ehepartnern, die eine Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen beantragen, entfallen die Kosten für die Gerichtsverhandlung.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Alternativen Streitschlichtung

Existiert diese Option für den beschriebenen Fall?

Kosten

Fall A

Ja. Nachdem in einem Vorgespräch die wesentlichen Streitpunkte geklärt wurden, bietet das Gericht den Parteien die Möglichkeit, einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss zu schließen und die Sache gütlich beizulegen.

Kostenlos

Fall B

Wie oben

Wie oben



Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger


Fallstudie

Rechtsanwalt

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Fall A

Nein

Vgl. Abschnitt „Gebührenordnung für Rechtsberufe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“

Fall B

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Gerichtsvollzieher

Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

Nein

Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig.

In Abhängigkeit von den Anweisungen zur Vollstreckung des Urteils. Die Kosten werden beim Schuldner eingezogen.

Der Betrag ist abhängig von der Art der Vollstreckung und der Zahl der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen. Möglich sind ein Festbetrag, ein Stundensatz von 60 LTL oder ein bestimmter Prozentsatz der zu pfändenden Gegenstände..

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden?

Kosten

Fall A

Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen.

Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Andere Gebühren

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Beschreibung

Kosten

Fall A

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Das Gericht muss die materielle Situation der zahlungspflichtigen Partei berücksichtigen. Der Betrag hängt von der Art des Verfahrens ab und darf maximal 100 000 LTL ausmachen.

Sonstige Kosten:

1) Lokaltermin

2) Suche nach dem Beklagten;

3) Zustellung von Gerichtsdokumenten

4) Zustellung der Gerichtsentscheidung

5) Kostenersatz für die Tätigkeit als Vormund

6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Vgl. Abschnitt über Sachverständigenkosten. Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden.

Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten.

Die Vertretungstätigkeit eines Vormunds wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Vormund bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Prozesskostenhilfe und sonstige Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Wann erfolgt eine komplette Kostenübernahme?

Voraussetzungen?

Fall A

Zum Anspruch auf primäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Zum Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Bei der primären Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat 100 % der Kosten.

Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Vermögen und Einkommen einer Person berücksichtigt (vgl. Abschnitt über Prozesskostenhilfe in der Rubrik „Verfahrenskosten“).

Personen, die primäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, können bei der für ihren Wohnort zuständigen Kommunalbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.

Personen, die sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, müssen ihrem Antrag die erforderlichen Belege beifügen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben




Fallstudie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Wenn keine komplette Kostenerstattung erfolgt: Wie hoch ist der Anteil, der üblicherweise erstattet wird?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Für Ehepartner, die sich einvernehmlich scheiden lassen, fallen keine Streitkosten an.

Die vom Staat gewährte Prozesskostenhilfe und die beim Schuldner im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angefallenen Kosten.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird. Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungssumme nach dem vom Justizminister festgelegten Verfahren zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann das Verfahren ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Der Staat wird durch die zuständige Behörde vertreten.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden.

Eine Partei, deren Gerichtsunterlagen in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, muss zur Deckung der Kosten eine vom Gericht festgesetzte Anzahlung leisten. Beantragen beide Parteien eine Übersetzung, wird die Anzahlung von den Parteien zu gleichen Teilen geleistet.

Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen.

Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben


Letzte Aktualisierung: 08/11/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Fallstudie 2 – familienrecht – sorgerecht - Litauen

In this case study on family law – custody of the children, Member States were asked to advise the suing party on litigation costs on litigation costs in order to consider the following situations:

Case A – National situation: Two persons have lived together unmarried for a number of years. They have a three year old child when they separate. A court decision grants custody of the child to the mother and a right of access to the father. The mother sues to limit the father’s right of access.

Case B – Transnational situation where you are a lawyer in Member State A: Two persons have lived together unmarried in a Member State (Member State B) for a number of years. They have a child together but separate immediately after the child’s birth. A court decision in Member State B gives the child’s custody to the mother with a right of access to the father. The mother and the child move to live in another Member State (Member State A) as authorized to do so by the Court decision and the father remains in Member State B. A few years later, the mother sues in Member State A to change the father’s right of access.


Kosten in Litauen

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Die amtlichen Gebühren für Streitigkeiten getrennt lebender Elternteile zum Umgangsrecht betragen 100 LTL. Das Gericht kann diesen Betrag entsprechend dem im jeweiligen Quartal anwendbaren Verbraucherpreisindex (derzeit 132) anpassen.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Die amtlichen Gebühren für Streitigkeiten getrennt lebender Elternteile zum Umgangsrecht betragen 100 LTL. Das Gericht kann diesen Betrag entsprechend dem im jeweiligen Quartal anwendbaren Verbraucherpreisindex (derzeit 132) anpassen.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Alternative Streitbeilegung

Existiert diese Option für den beschriebenen Fall?

Kosten

Fall A

Ja. Nachdem in einem Vorgespräch die wesentlichen Streitpunkte geklärt wurden, bietet das Gericht den Parteien die Möglichkeit, einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss zu schließen und die Sache gütlich beizulegen.

Kostenlos

Fall B

Wie oben

Wie in Fall A



Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger


Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

Nein

Vgl. Abschnitt über die Gebührenordnung für Rechtsberufe.

Nein

Nein

Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig.

Vollstreckungskosten: Der Gerichtsvollzieher erhält für jede Pfändungssache 60 LTL, eine Vergütung von 200 LTL sowie sonstige Vollstreckungskosten je nach Art und Menge der getroffenen Pfändungsmaßnahmen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden?

Kosten

Fall A

Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen.

Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Andere Gebühren

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Beschreibung

Kosten

Fall A

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Das Gericht muss die materielle Situation de zahlungspflichtigen Partei berücksichtigen. Der Betrag hängt von der Art des Verfahrens ab und darf maximal 100 000 LTL ausmachen.

Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für die Tätigkeit als Vormund; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden.

Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten.

Die Vertretungstätigkeit eines Vormunds wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Vormund bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Prozesskostenhilfe und sonstige Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Wann erfolgt eine komplette Kostenübernahme?

Voraussetzungen?

Fall A

Zum Anspruch auf primäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten.

Zum Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Bei der primären Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat 100 % der Kosten.

Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Vermögen und Einkommen einer Person berücksichtigt (vgl. Abschnitt über Prozesskostenhilfe in der Rubrik „Verfahrenskosten“).

Personen, die primäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, können bei der für ihren Wohnort zuständigen Kommunalbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.

Personen, die sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, müssen ihrem Antrag die erforderlichen Belege beifügen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben




Fallstudie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Die obsiegende Partei kann sich die Prozesskosten von der unterlegenen Partei ersetzen lassen.

Die vom Staat gewährte Prozesskostenhilfe und die beim Schuldner im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angefallenen Kosten.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird. Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungszahlung unter Berücksichtigung des vom Justizminister festgelegten Verfahrens zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann die Rechtssache ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Der Staat wird durch die zuständige Behörde vertreten.



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden.

Eine Partei, deren Gerichtsunterlagen in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, muss zur Deckung der Gerichtskosten eine vom Gericht festgesetzte Vorauszahlung leisten. Beantragen beide Parteien eine Übersetzung, wird die Vorauszahlung von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.

Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen.

Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben


Letzte Aktualisierung: 08/11/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Fallstudie 3 – familienrecht – unterhalt - Litauen

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Unterhalt) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:

Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen Klage.

Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Mit Zustimmung des Vaters ziehen Mutter und Kind in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) und nehmen dort ihren Wohnsitz.

Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen in Mitgliedstaat A Klage.


Kosten in Litauen

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Für Kläger, die auf Unterhaltszahlungen klagen, fallen keine Kosten für die gerichtliche Anhörung an.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Für ausländische natürliche oder juristische Personen gelten hinsichtlich Befreiung, Minderung, Stundung und Fristen im Zusammenhang mit der Zahlung von Prozesskosten dieselben Voraussetzungen wie für litauische Staatsbürger.

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Rechtsmittelverfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Für Kläger, die auf Unterhaltszahlungen klagen, fallen keine Kosten für die gerichtliche Anhörung an.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für eine zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Alternative Streitschlichtung

Existiert diese Option für den beschriebenen Fall?

Kosten

Fall A

Ja. Nachdem in einem Vorgespräch die wesentlichen Streitpunkte geklärt wurden, bietet das Gericht den Parteien die Möglichkeit, einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss zu schließen und die Sache gütlich beizulegen.

Kostenlos

Fall B

Wie oben

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Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger


Fallstudie

Rechtsanwalt

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Fall A

Nein

Vgl. Abschnitt über die Gebührenordnung für Rechtsberufe.

Fall B

Wie oben

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Fallstudie

Gerichtsvollzieher

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

Nein

Nein

Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig.

Vollstreckungskosten:

1) Regelmäßige Unterhaltszahlungen werden mittels Lohnpfändung vollstreckt. Der Gerichtsvollzieher erhält für jede Pfändungssache 30 LTL sowie sonstige Vollstreckungskosten je nach Art und Anzahl der getroffenen Pfändungsmaßnahmen.

2) Werden Unterhaltszahlungen aus dem Vermögen des Schuldners vollstreckt, sind die Vollstreckungskosten und die Vergütung des Gerichtsvollziehers von der Höhe der Forderung abhängig.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden?

Kosten

Fall A

Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien für Themen wie in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen.

Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

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Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten.

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zur den Verhandlungskosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Fall B

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Wie oben

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Fallstudie

Andere Gebühren

Beschreibung

Kosten

Fall A

Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für die Tätigkeit als Vormund; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden.

Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten.

Die Vertretungstätigkeit eines Vormunds wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Vormund bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen.

Fall B

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Prozesskostenhilfe und sonstige Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Wann erfolgt eine komplette Kostenübernahme?

Voraussetzungen?

Fall A

Zum Anspruch auf primäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten.

Zum Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Bei der primären Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat 100 % der Kosten.

Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Vermögen und Einkommen einer Person berücksichtigt (vgl. Abschnitt über Prozesskostenhilfe in der Rubrik „Verfahrenskosten“).

Personen, die primäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, können bei der für ihren Wohnort zuständigen Kommunalbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.

Personen, die sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, müssen bei der Antragstellung Nachweise für ihre Anspruchsberechtigung vorlegen.




Fallstudie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Wenn keine komplette Kostenerstattung erfolgt: Wie hoch ist der Anteil, der üblicherweise erstattet wird?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Die obsiegende Partei kann sich die Prozesskosten von der unterlegenen Partei ersetzen lassen.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungszahlung unter Berücksichtigung des vom Justizminister festgelegten Verfahrens zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann die Rechtssache ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Der Staat wird durch die zuständige Behörde vertreten.

Die vom Staat gewährte Prozesskostenhilfe und die beim Schuldner im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angefallenen Kosten.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungszahlung unter Berücksichtigung des vom Justizminister festgelegten Verfahrens zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann die Rechtssache ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten.

Muss sekundäre Prozesskostenhilfe eingezogen werden, ist eine Vertretung des Staats durch die zuständige Behörde erforderlich.



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden.

Eine Partei, deren Gerichtsunterlagen in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, muss zur Deckung der Gerichtskosten eine vom Gericht festgesetzte Vorauszahlung leisten. Beantragen beide Parteien eine Übersetzung, wird die Vorauszahlung von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.

Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen.

Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln.

Fall B

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Wie oben

Wie oben

Wie oben


Letzte Aktualisierung: 08/11/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Fallstudie 4 – handelsrecht – vertragsrecht - Litauen

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:

Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war.

Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.

Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.

Kosten in Litauen

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

ADR

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Existiert diese Option für den beschriebenen Fall?

Fall A

Stempelgebühr 3 %, mindestens aber 50 LTL (bei dinglichen Klagen, in denen die Forderung maximal 100 000 LTL bzw. 29 000 EUR beträgt).

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Kosten im Zusammenhang mit der Anhörung: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für treuhänderische Tätigkeit; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Stempelgebühr 3 %, mindestens aber 50 LTL (bei dinglichen Klagen, in denen die Forderung maximal 100 000 LTL bzw. 29 000 EUR beträgt).

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Kosten im Zusammenhang mit der Anhörung: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für treuhänderische Tätigkeit; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Ja



Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger


Fallstudie

Rechtsanwalt

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Fall A

Nein

Vgl. Abschnitt über die Gebührenordnung für Rechtsberufe in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Fall B



Fallstudie

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden?

Kosten

Fall A

Nein

Nein

Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig.

Vollstreckungskosten: 1) 600 LTL bei Forderungen zwischen 50 000 LTL (ca. 15 000 EUR) und 100 000 LTL (ca. 29 000 EUR) plus 6 % (mindestens jedoch 4000 LTL) der vollstreckbaren Forderung als Vergütung und sonstige Vollstreckungskosten je nach Art und Anzahl der getroffenen Maßnahmen;

2) in Abhängigkeit von der Höhe der Forderung.

Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen.

Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Nein

Nein

Wie oben.



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Das Gericht muss die materielle Situation der zahlungspflichtigen Partei berücksichtigen. Der Betrag hängt von der Art des Verfahrens ab und darf maximal 100 000 LTL ausmachen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Andere Gebühren

Beschreibung

Kosten

Fall A

Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für treuhänderische Tätigkeiten; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden.

Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten.

Die Vertretungstätigkeit eines Treuhänders wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Treuhänder bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen.

Fall B

Wie oben

Wie oben



Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Erstattung

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Fall A

Prozesskostenhilfe ist nicht zulässig.

Die obsiegende Partei kann sich die Prozesskosten von der unterlegenen Partei ersetzen lassen.

Fall B


Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden.

Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen.

Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Letzte Aktualisierung: 08/11/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Fallstudie 5 – handelsrecht – haftung - Litauen

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Haftung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kunden Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:

Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizgeräten liefert ein Heizgerät an einen Installateur. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur, Kunde) sind versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.

Der Kunde beschließt, Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaften zu erheben.

Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Heizgerätehersteller in Mitgliedstaat B liefert ein Heizgerät an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden in Mitgliedstaat A. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur und Kunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.

Der Kunde beschließt, in Mitgliedstaat A Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaft in Mitgliedstaat A zu erheben.

Kosten in Litauen

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Stempelgebühr 3 %, mindestens aber 50 LTL (in dinglichen Klagen, in denen die Forderung maximal 100 000 LTL bzw. 29 000 EUR beträgt).

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Kosten im Zusammenhang mit der Anhörung:

1) Lokaltermin;

2) Suche nach dem Beklagten;

3) Zustellung von Gerichtsdokumenten;

4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung;
5) Kostenersatz für treuhänderische Verwaltung;
6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Stempelgebühr 3 %, mindestens aber 50 LTL (in dinglichen Klagen, in denen die Forderung maximal 100 000 LTL bzw. 29 000 EUR beträgt).

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Kosten im Zusammenhang mit der Anhörung:

1) Lokaltermin;

2) Suche nach dem Beklagten;

3) Zustellung von Gerichtsdokumenten;

4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung;
5) Kostenersatz für treuhänderische Verwaltung;
6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.



Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger


Fallstudie

Rechtsanwalt

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Fall A

Nein

Vgl. Abschnitt über die Gebührenordnung für Rechtsberufe in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Fall B



Fallstudie

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden?

Kosten

Fall A

Nein

Nein

Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig.

Vollstreckungskosten: 1) 600 LTL bei Forderungen zwischen 50 000 LTL (ca. 15 000 EUR) und 100 000 LTL (ca. 29 000 EUR) plus 6 %, aber mindestens 4000 LTL der vollstreckbaren Forderung zuzüglich sonstiger Vollstreckungskosten je nach Art und Anzahl der getroffenen Maßnahmen.

2) Die Vergütung des Gerichtsvollziehers ist abhängig von der Höhe der Forderung.

Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen.

Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Nein

Nein

Wie in Fall A



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Das Gericht muss die materielle Situation der zahlungspflichtigen Partei berücksichtigen. Der Betrag hängt von der Art des Verfahrens ab und darf maximal 100 000 LTL ausmachen.



Fallstudie

Andere Gebühren

Beschreibung

Kosten

Fall A

Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für treuhänderische Verwaltung; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden.

Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten.

Die Vertretungstätigkeit eines Treuhänders wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Treuhänder bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen.

Fall B



Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Wann erfolgt eine komplette Kostenübernahme?

Voraussetzungen?

Fall A

Zum Anspruch auf primäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten.

Zum Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Bei der primären Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat 100 % der Kosten.

Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Vermögen und Einkommen einer Person berücksichtigt (vgl. Abschnitt über Prozesskostenhilfe).

Personen, die primäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, können bei der für ihren Wohnort zuständigen Kommunalbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.

Personen, die sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, müssen bei der Antragstellung Nachweise für ihre Anspruchsberechtigung vorlegen.

Fall B

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A




Fallstudie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Die obsiegende Partei kann sich die Prozesskosten von der unterlegenen Partei ersetzen lassen.

Die staatlich gewährte Prozesskostenhilfe darf weder Kosten abdecken, die von der unterlegenen Partei getragen werden müssen, noch Kosten, die im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angefallen sind.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird. Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungszahlung unter Berücksichtigung des vom Justizminister festgelegten Verfahrens zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann die Rechtssache ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten.

Muss sekundäre Prozesskostenhilfe eingezogen werden, ist eine Vertretung des Staats durch die zuständige Behörde erforderlich.

Fall B

Wie in Fall A

Wie in Fall A



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden.

Eine Partei, deren Gerichtsunterlagen in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, muss zur Deckung der Gerichtskosten eine vom Gericht festgesetzte Vorauszahlung leisten. Beantragen beide Parteien eine Übersetzung, wird die Vorauszahlung von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.

Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen.

Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln.

Fall B

Entsprechend der nationalen Situation

Entsprechend der nationalen Situation

Entsprechend der nationalen Situation

Entsprechend der nationalen Situation


Letzte Aktualisierung: 08/11/2019

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