Kosten

Litauen

In this case study on family law – custody of the children, Member States were asked to advise the suing party on litigation costs on litigation costs in order to consider the following situations: Case A – National situation: Two persons have lived together unmarried for a number of years. They have a three year old child when they separate. A court decision grants custody of the child to the mother and a right of access to the father. The mother sues to limit the father’s right of access. Case B – Transnational situation where you are a lawyer in Member State A: Two persons have lived together unmarried in a Member State (Member State B) for a number of years. They have a child together but separate immediately after the child’s birth. A court decision in Member State B gives the child’s custody to the mother with a right of access to the father. The mother and the child move to live in another Member State (Member State A) as authorized to do so by the Court decision and the father remains in Member State B. A few years later, the mother sues in Member State A to change the father’s right of access.

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Litauen

Kosten in Litauen

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Die amtlichen Gebühren für Streitigkeiten getrennt lebender Elternteile zum Umgangsrecht betragen 100 LTL. Das Gericht kann diesen Betrag entsprechend dem im jeweiligen Quartal anwendbaren Verbraucherpreisindex (derzeit 132) anpassen.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Die amtlichen Gebühren für Streitigkeiten getrennt lebender Elternteile zum Umgangsrecht betragen 100 LTL. Das Gericht kann diesen Betrag entsprechend dem im jeweiligen Quartal anwendbaren Verbraucherpreisindex (derzeit 132) anpassen.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Alternative Streitbeilegung

Existiert diese Option für den beschriebenen Fall?

Kosten

Fall A

Ja. Nachdem in einem Vorgespräch die wesentlichen Streitpunkte geklärt wurden, bietet das Gericht den Parteien die Möglichkeit, einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss zu schließen und die Sache gütlich beizulegen.

Kostenlos

Fall B

Wie oben

Wie in Fall A



Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger


Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

Nein

Vgl. Abschnitt über die Gebührenordnung für Rechtsberufe.

Nein

Nein

Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig.

Vollstreckungskosten: Der Gerichtsvollzieher erhält für jede Pfändungssache 60 LTL, eine Vergütung von 200 LTL sowie sonstige Vollstreckungskosten je nach Art und Menge der getroffenen Pfändungsmaßnahmen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden?

Kosten

Fall A

Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen.

Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Andere Gebühren

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Beschreibung

Kosten

Fall A

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Das Gericht muss die materielle Situation de zahlungspflichtigen Partei berücksichtigen. Der Betrag hängt von der Art des Verfahrens ab und darf maximal 100 000 LTL ausmachen.

Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für die Tätigkeit als Vormund; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden.

Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten.

Die Vertretungstätigkeit eines Vormunds wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Vormund bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Prozesskostenhilfe und sonstige Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Wann erfolgt eine komplette Kostenübernahme?

Voraussetzungen?

Fall A

Zum Anspruch auf primäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten.

Zum Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Bei der primären Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat 100 % der Kosten.

Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Vermögen und Einkommen einer Person berücksichtigt (vgl. Abschnitt über Prozesskostenhilfe in der Rubrik „Verfahrenskosten“).

Personen, die primäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, können bei der für ihren Wohnort zuständigen Kommunalbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.

Personen, die sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, müssen ihrem Antrag die erforderlichen Belege beifügen.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben




Fallstudie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Die obsiegende Partei kann sich die Prozesskosten von der unterlegenen Partei ersetzen lassen.

Die vom Staat gewährte Prozesskostenhilfe und die beim Schuldner im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angefallenen Kosten.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird. Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungszahlung unter Berücksichtigung des vom Justizminister festgelegten Verfahrens zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann die Rechtssache ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Der Staat wird durch die zuständige Behörde vertreten.



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden.

Eine Partei, deren Gerichtsunterlagen in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, muss zur Deckung der Gerichtskosten eine vom Gericht festgesetzte Vorauszahlung leisten. Beantragen beide Parteien eine Übersetzung, wird die Vorauszahlung von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.

Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen.

Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben


Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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