Kosten

Ungarn

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen. Fall B – Falle mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.

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Ungarn

Kosten in Ungarn

Kosten der alternativen Streitbeilegung (ADR)

Fallstudie

Alternative Streitbeilegung (ADR)

Ist ADR in einem solchen Fall möglich?

Kosten

Fall A

Ja, aber nur, soweit es um die Auflösung der ehelichen Verbindung geht, also z. B. um das Sorgerecht und den Kindesunterhalt, den Kontakt zwischen Elternteilen und Kind, Ehegattenunterhalt, die Nutzung gemeinsamer Immobilien und die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums. Allerdings müssen die Vereinbarungen der Parteien gerichtlich bestätigt werden.

Nach Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator.

Alle Beteiligten an neuen oder anhängigen Verfahren können eine gerichtliche Mediation beantragen, die kostenlos ist.

Fall B

Ja, aber nur, soweit es um die Auflösung der ehelichen Verbindung geht. Allerdings müssen die Vereinbarungen der Parteien gerichtlich bestätigt werden.

Nach Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator.

Alle Beteiligten an neuen oder anhängigen Verfahren können eine gerichtliche Mediation beantragen, die kostenlos ist.

Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Sachverständigengebühren

Fall-studie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Muss ein Sachverständiger herangezogen werden?

Kosten

Fall A

Nein

Nach Vereinbarung zwischen Klient und Anwalt.

Nein

Nein. Das Gericht kann einen Sachverständigen auf Ersuchen der beweisführenden Partei bestellen, sofern es nicht von Amts wegen eine Beweisaufnahme anordnet. Beide Parteien können auch Gutachten privater Sachverständiger vorlegen.

Der Sachverständige legt sein Honorar selbst fest. Ordnet das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen an, bestimmt sich das Honorar nach den betreffenden gesetzlichen Regelungen.

Fall B

Nein

Nach Vereinbarung zwischen Klient und Anwalt.

Nein

Nein. Das Gericht bestellt einen Sachverständigen auf Antrag der beweisführenden Partei, sofern es nicht von Amts wegen eine Beweisaufnahme anordnet. Beide Parteien können auch Gutachten privater Sachverständiger vorlegen.

Der Sachverständige legt sein Honorar selbst fest. Ordnet das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen an, bestimmt sich das Honorar nach den betreffenden gesetzlichen Regelungen.

Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Haben Zeugen einen Anspruch auf Entschädigung?

Kosten

Fall A

Ja

Die Entschädigung von Zeugen ist gesetzlich geregelt. Sie haben Anspruch auf die Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie auf eine Entschädigung für den Arbeitsausfall.

Fall B

Ja

Die Entschädigung von Zeugen ist gesetzlich geregelt. Sie haben Anspruch auf die Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie auf eine Entschädigung für den Arbeitsausfall.

Prozesskostenhilfe und Erstattungen

Fall-studie

Prozesskostenhilfe

Erstattung von Auslagen

Voraussetzungen

Wann werden die gesamten Kosten übernommen?

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung: Wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungs-fähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskosten-hilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Siehe Rubrik „Prozesskostenhilfe“.

Wenn nach den vorliegenden Informationen anzunehmen ist, dass die voraussichtlichen Verfahrens-kosten den Antragsteller an der Rechtsver-folgung hindern.

Im Rahmen der Prozesskosten-hilfe wird rechtlicher Beistand kostenlos gewährt, wenn das Einkommen unter der geltenden Mindestalters-rente liegt.

Ja, die unterlegene Partei muss auf Anordnung die Kosten der obsiegenden Partei erstatten; dies gilt vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, die z. B. ungeachtet der Entscheidung des Gerichts eine andere Partei zur Übernahme der Kosten verpflichten.

Bei teilweisem Obsiegen sind die Verfahrenskosten für den erfolgreichen Teil der Klage sowie die vorab geleisteten Zahlungen zu erstatten. Das Gericht kann auch anordnen, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

In begründeten Fällen kann das Gericht die zu erstattende Anwaltsgebühr kürzen, wenn es diese für überhöht erachtet.

Die Parteien dürfen nicht zur Übernahme von (vermeidbaren) Kosten verurteilt werden, die aus vom Gericht zu vertretenden Gründen angefallen sind.

Der Betrag der an eine Partei zu erstattenden Verfahrens-kosten darf den Betrag ihrer Forderung nicht übersteigen.

Ja, wenn sich herausstellt, dass der Begünstigte nicht anspruchs-berechtigt war.

Die unterlegene Partei muss das vom Staat verauslagte Honorar des gerichtlich bestellten Anwalts direkt an den Staat erstatten.

Die unterlegene Partei muss diese Anwaltskosten auch dann tragen, wenn sie Anspruch auf Prozesskosten-hilfe hat.

Fall B

Siehe Rubrik „Prozesskostenhilfe“.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe können die Lebenshaltungskosten in den Ländern berücksichtigt werden, in denen die Parteien ihren Wohnsitz haben.

Wenn nach den vorliegenden Informationen anzunehmen ist, dass die voraus-sichtlichen Verfahrens-kosten den Antragsteller an der Rechts-verfolgung hindern.

Im Rahmen der Prozesskosten-hilfe wird rechtlicher Beistand kostenlos gewährt, wenn das Einkommen unter der geltenden Mindestalters-rente liegt.

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten sowie Staatsange-hörige von Nicht-EU-Staaten, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, erhalten Prozesskosten-hilfe unter denselben Voraussetzungen wie ungarische Staatsange-hörige.

Ja, die unterlegene Partei muss auf Anordnung die Kosten der obsiegenden Partei erstatten; dies gilt vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, die z. B. ungeachtet der Entscheidung des Gerichts eine andere Partei zur Übernahme der Kosten verpflichten.

Bei teilweisem Obsiegen sind die Verfahrenskosten für den erfolgreichen Teil der Klage sowie die vorab geleisteten Zahlungen zu erstatten. Das Gericht kann auch anordnen, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

In begründeten Fällen kann das Gericht die zu erstattende Anwaltsgebühr kürzen, wenn es diese für überhöht erachtet.

Die Parteien dürfen nicht zur Übernahme von (vermeidbaren) Kosten verurteilt werden, die aus vom Gericht zu vertretenden Gründen angefallen sind.

Der Betrag der an eine Partei zu erstattenden Verfahrens-kosten darf den Betrag ihrer Forderung nicht übersteigen.

Ja, wenn sich herausstellt, dass der Begünstigte nicht anspruchs-berechtigt war.

Die unterlegene Partei muss das vom Staat verauslagte Honorar des gerichtlich bestellten Anwalts direkt an den Staat erstatten.

Die unterlegene Partei muss diese Kosten auch dann tragen, wenn sie Anspruch auf Prozesskosten-hilfe hat.

Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

Fall-studie

Übersetzen

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Übersetzer bestimmt sein Honorar selbst. Es berechnet sich nach der Anzahl der Anschläge (ca. 5 HUF pro Anschlag), der Abgabefrist und der Ausgangssprache. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit Beweisvorlagen und Schriftsätzen von Parteien, die in Zivilverfahren das Recht auf Verwendung ihrer Muttersprache, Regionalsprache oder Minderheitensprache haben, werden in ihrem Namen vom Staat verauslagt. Anschließend unterliegen diese Kosten den Bestimmungen für die Erstattung von Verfahrenskosten.

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Dolmetscher bestimmt sein Honorar selbst. Der Stundensatz hängt von der verwendeten Sprache ab und beträgt ca. 10 000 bis 12 000 HUF. Ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers gesetzlich vorgeschrieben, trägt der Staat die Kosten oder verauslagt das Honorar.

Fall B

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Übersetzer bestimmt sein Honorar selbst. Es berechnet sich nach der Anzahl der Anschläge (ca. 5 HUF pro Anschlag), der Abgabefrist und der Ausgangssprache. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit Beweisvorlagen und Schriftsätzen von Parteien, die in Zivilverfahren das Recht auf Verwendung ihrer Muttersprache, Regionalsprache oder Minderheitensprache haben, werden in ihrem Namen vom Staat verauslagt. Anschließend unterliegen diese Kosten den Bestimmungen für die Erstattung von Verfahrenskosten.

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Dolmetscher bestimmt sein Honorar selbst. Der Stundensatz hängt von der verwendeten Sprache ab und beträgt ca. 10 000 bis 12 000 HUF. Ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers gesetzlich vorgeschrieben, trägt der Staat die Kosten oder verauslagt das Honorar.

Letzte Aktualisierung: 15/09/2022

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