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Die Anwaltsgebühren sind im Wesentlichen in den Artikeln 91 bis 180 der Gesetzesverordnung 3026/1954 in der durch das Gesetz 3919/2011 geänderten Fassung geregelt. Demnach können Anwälte ihre Honorare nun schriftlich mit ihren Mandanten vereinbaren, ohne gesetzlich festgelegte Mindest- oder Höchstgebühren beachten zu müssen.
Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, werden die Gerichtskosten, das Anwaltshonorar für den Rechtsbeistand usw. anhand einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung (für das Erscheinen vor Gericht und basierend auf dem Streitwert) bestimmt.
Es wird nicht zwischen plädierenden und nicht plädierenden Rechtsanwälten unterschieden.
Die Gebühren für Gerichtsvollzieher werden gesondert festgelegt. Je nach Aufwand können jedoch höhere Gebühren vereinbart werden. Die Gebühren für Gerichtsvollzieher sind gemäß Artikel 50 des Gesetzes 2318/1995 in einem Gemeinsamen Beschluss des Finanz- und des Justizministers festgelegt. Aktuell gilt der Beschluss Nr. 2/54638/2008 (B 1716 in der durch B 1916 geänderten Fassung).
Die Notargebühren sind gesondert in Artikel 40 des Gesetzes 2830/2000 geregelt.
Kosten für Verfahrensbeteiligte in Zivilverfahren
Bei Familiensachen werden die Anwaltsgebühren auf die vorstehend dargestellte Weise bestimmt.
Bei Rechtssachen, deren Streitwert in Geld ausgedrückt werden kann (z. B. bei handelsrechtlichen Streitigkeiten), werden die Anwaltsgebühren auf die vorstehend dargestellte Weise bestimmt.
Für das Aufsetzen privater oder öffentlicher Urkunden werden die Anwaltsgebühren auf die vorstehend dargestellte Weise bestimmt.
Wann müssen die Kosten in Zivilverfahren entrichtet werden?
Die Anwälte vereinbaren mit ihren Mandanten, wann ihr Honorar zu entrichten ist. Üblicherweise werden die Gebühren entsprechend dem Fortgang des Verfahrens in Tranchen gezahlt.
Kosten für Verfahrensbeteiligte in Strafverfahren
Die Gebühren für Angehörige von Rechtsberufen werden auf die vorstehend beschriebene Weise festgesetzt.
Wann müssen die Kosten in Strafverfahren entrichtet werden?
Die Gebühren für Angehörige von Rechtsberufen werden auf die vorstehend beschriebene Weise festgesetzt.
Kosten für Verfahrensbeteiligte in verfassungsrechtlichen Verfahren
Für Verwaltungssachen werden die Gebühren ebenfalls auf die vorstehend beschriebene Weise festgesetzt.
Wann müssen die Kosten in verfassungsrechtlichen Verfahren entrichtet werden?
Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Zivilverfahren.
Informationspflichten des Rechtsanwalts / Rechtsbeistands
Rechte und Pflichten der Parteien
Der Verhaltenskodex für Rechtsanwälte sieht bestimmte Pflichten für den Umgang des Anwalts mit seinem Mandanten vor. Jede Verletzung dieser Pflichten stellt ein Disziplinarvergehen dar. Auf die Gebühren wird im Zusammenhang mit diesen Pflichten nicht eingegangen.
Wo kann man sich über die Kostengesetze in Griechenland informieren?
Informationen zu den Anwaltsgebühren können im Verhaltenskodex für Rechtsanwälte oder bei den Anwaltskammern eingeholt werden.
Informationen zu den Notargebühren können bei der Abteilung für notarielle Dienstleistungen (Τμήμα Συμβολαιογράφων) des Justizministeriums oder bei den Notarkammern (Συμβολαιογραφικοί Σύλλογοι) (unterliegen dem öffentlichen Recht) eingeholt werden.
In welchen Sprachen sind Informationen über die Kostengesetze in Griechenland erhältlich?
Informationen über die Kostengesetze liegen nur auf Griechisch vor.
Wo kann man sich über Mediation/Schlichtung informieren?
Siehe den speziellen Abschnitt über die Mediation in Griechenland.
Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?
Verfügbare Website mit Informationen über Kosten
Es gibt keine Website mit solchen Informationen.
Wo sind Informationen über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?
Hierzu liegen für Griechenland keine Informationen vor.
Wo sind Informationen über die durchschnittlichen Gesamtkosten der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?
Über die Gesamtkosten eines Verfahrens in Griechenland liegen keine Informationen vor
Wo gibt es Informationen zur Mehrwertsteuer?
Anwaltsgebühren unterliegen der MwSt. Die entsprechenden Informationen können bei der Steuerabteilung (Τμήμα Φορολογίας) des Finanzministeriums oder bei den Anwaltskammern eingeholt werden.
Wie hoch sind die Sätze?
23 %
Anwendbare Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe bei Zivilsachen
Gemäß Artikel 194 der Zivilprozessordnung wird Personen Prozesskostenhilfe gewährt, die nachweisen, dass sie die Kosten von Gerichtsverfahren ohne Gefährdung ihres oder des Lebensunterhalts ihrer Familien nicht bezahlen können.
Prozesskostenhilfe wird ferner auf Gegenseitigkeitsbasis Ausländern sowie Staatenlosen gewährt.
Nach dem Gesetz 3226/2004 kann Prozesskostenhilfe in Zivilsachen Bürgern mit geringem Einkommen gewährt werden (wenn ihr jährliches Familieneinkommen 2/3 des Mindestjahreseinkommens nicht übersteigt, das im allgemeinen nationalen Kollektivarbeitsvertrag festgelegt ist).
Die Prozesskostenhilfe deckt die Verfahrenskosten sowie die Gebühren von Notaren, Gerichtsvollziehern und Anwälten ab (Artikel 199 der Zivilprozessordnung).
Anwendbare Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe für Angeklagte in Strafverfahren
Gemäß Artikel 340 der Strafprozessordnung wird für einen Angeklagten, der keinen Rechtsbeistand hat, aus der entsprechenden Liste der örtlichen Anwaltskammer ein Pflichtverteidiger bestellt.
Nach dem Gesetz 3226/2004 wird Bürgern mit geringem Einkommen wie oben dargelegt Prozesskostenhilfe in Strafsachen gewährt.
Anwendbare Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe im Strafverfahren für Opfer von Straftaten
Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten wurde durch Gesetz 3811/2009 in griechisches Recht umgesetzt.
Sonstige Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Opfer von Straftaten
Das Honorar von Anwälten, Notaren und Gerichtsvollziehern, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig werden, wird durch Ministerialbeschluss geregelt (Artikel 14 des Gesetzes 3226/2004).
Die Prozesskostenhilfe in Strafsachen umfasst auch die Bestellung eines Verteidigers.
Die Prozesskostenhilfe in Zivilsachen beinhaltet die teilweise oder vollständige Befreiung von den Gerichtskosten.
Sonstige Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Angeklagte
Keine
Kostenlose Gerichtsverfahren
Keine
Wann muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?
Nachdem das Gericht sein Urteil gefällt hat, muss die unterlegene Partei in der Regel die Gerichtskosten und die der obsiegenden Partei entstandenen Kosten entsprechend dem Anteil des Obsiegens oder Unterliegens jeder Partei übernehmen. Das Gericht muss auch diesen Teil des Urteils für vollstreckbar erklären. Die Ausgaben und Kosten werden nach den oben genannten Regeln berechnet, wobei vor allem den Bestimmungen für die Gebühren der Angehörigen von Rechtsberufen Rechnung getragen wird. Normalerweise liegt der errechnete Betrag unter den tatsächlichen Kosten.
Sachverständige legen ihre Vergütung selbst fest, die auf Antrag in die vom Gericht gewährte Prozesskostenhilfe einbezogen wird.
Vergütung von Übersetzern und Dolmetschern
Übersetzer und Dolmetscher legen ihre Vergütung selbst fest, die auf Antrag in die vom Gericht gewährte Prozesskostenhilfe einbezogen wird.
Griechischer Bericht über die Studie zur Kostentransparenz (849 Kb)
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