In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
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Fall A |
Einkommens- und vermögensabhängig |
Einkommens- und vermögensabhängig |
Fall B |
Einkommens- und vermögensabhängig |
Einkommens- und vermögensabhängig |
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Durchschnittliche Kosten |
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Fall A |
Einkommens- und vermögensabhängig |
Fall B |
Einkommens- und vermögensabhängig |
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistung |
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
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Fall A |
Ja, aber Zeugen werden normalerweise nicht benötigt. |
Nein |
Fall B |
Ja, aber Zeugen werden normalerweise nicht benötigt. |
Nein |
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattung |
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Voraussetzungen? |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? |
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Fall A |
Einkommens- und vermögensabhängig |
Ja |
Die Hälfte |
Bei einer Verbesserung des Einkommens und der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie bei Ratenzahlung. |
Fall B |
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen? |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetscherleistungen notwendig |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
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Fall A |
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Fall B |
Nach Ermessen des Gerichts |
Üblicherweise 1,55 EUR je 55 Anschläge zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Nach Ermessen des Gerichts |
70 EUR je Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Zustellung von Schriftstücken im Ausland |
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