Verfahrenskosten in Frankreich
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fall-beispiel |
Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Verfahren der alternativen Streitschlichtung |
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Ein-gangs-gebüh-ren |
Ausferti-gungs-gebühren |
Sonsti-ge Gebüh-ren |
Ein-gangs-gebüh-ren |
Ausferti-gungs-gebühren |
Sonsti-ge Gebüh-ren |
Steht diese Option bei diesem Falltyp zur Verfügung? |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Gerichts-interne Mediation ist möglich. Gerichts-externe Mediation ist ebenfalls möglich. |
Die Kosten für die Mediation werden von den Beteiligten getragen. Die Honorare werden vom Richter festgelegt, wobei die Kosten für die Mediation im Rahmen der Prozess-kostenhilfe übernom-men werden können. Es empfiehlt sich, zwischen dem Mediator und den Beteiligten einen Honorar-vertrag abzu-schließen. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fall-beispiel |
Anwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwalts-zwang? |
Durchschnitt-liche Kosten |
Besteht Anwalts-zwang? |
Kosten vor der Urteils-verkün-dung |
Kosten nach der Urteils-verkün-dung |
Müssen Sachverständige in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
werden vom Richter festgelegt |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Zeugenentschädigung, Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen sowie sonstige Gebühren
Fall-beispiel |
Entschädigung der Zeugen |
Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen |
Sonstige Gebühren |
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Erhalten die Zeugen eine Entschädi-gung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschrei-bung |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fall-beispiel |
Prozesskostenhilfe |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen tritt sie in Kraft? |
Wann wird vollständige Prozesskostenhilfe geleistet? |
Voraussetzungen |
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Fall A |
Prozesskostenhilfe kann vor oder während des Verfahrens von der Mutter beantragt werden. Sie wird gewährt, wenn die erklärten Einkünfte die gesetzlich festgelegten Obergrenzen nicht übersteigen. |
Der Staat übernimmt sämtliche Verfahrenskosten, wenn die Mutter Anspruch auf die vollständige Prozesskostenhilfe hat. |
Vollständige Prozesskostenhilfe wird geleistet, wenn die von der Mutter erklärten monatlichen Einkünfte für die vollständige Hilfe 911 EUR nicht übersteigen. Bis zu einem Einkommen von 1 367 EUR wird die Prozesskostenhilfe teilweise geleistet. Die Einkommensobergrenzen werden für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Personen um 164 EUR und für die dritte Person und alle weiteren Personen um 104 EUR heraufgesetzt. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Fall-beispiel |
Erstattungen |
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Kann der obsiegende Beteiligte die Erstattung der Streitbeilegungskosten erwirken? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe an die Einrichtung zurückgezahlt werden muss, die diese Hilfe geleistet hat? |
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Fall A |
Ja, wenn der richterliche Beschluss in diesem Sinne lautet. |
Wenn mit Beschluss des Familienrichters die Kosten des Verfahrens dem Vater auferlegt werden, der keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, so muss dieser die vom Staat für die Verteidigung der Prozesskostenhilfe empfangenden Mutter verauslagten Kosten an die Staatskasse zurückzahlen. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fall-beispiel |
Übersetzung |
Dolmetschen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Die für den Richter bestimmten Schriftstücke bedürfen der Übersetzung. |
Zu den Kosten liegen keine statistischen Angaben vor. |
Wenn der Richter die Sprache, in der sich die Beteiligten verständigen, nicht beherrscht. |
Die Vergütung wird vom Richter festgelegt |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
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