Verfahrenskosten in Frankreich
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (MARC)
Fall-beispiel |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Verfahren der alternativen Streitschlichtung |
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Gerichts-gebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Ausferti-gungs-gebüh-ren |
Sonstige Gebüh-ren |
Ein-gangs-gebüh-ren |
Ausferti-gungs-gebüh-ren |
Sonstige Gebüh-ren |
Steht diese Option bei diesem Falltyp zur Verfü-gung? |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Die Mediation ist im Interesse einer möglichen Annäherung der Parteien im Hinblick auf die Folgen der Scheidung möglich, wobei für die Verkündung der Scheidung auf jeden Fall eine gerichtliche Verfügung erforderlich ist. |
Die Kosten für die Mediation werden von den Beteiligten getragen, können jedoch im Rahmen der Prozess-kostenhilfe übernom-men werden. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fall-beispiel |
Anwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwalts-zwang? |
Durch-schnitt-liche Kosten |
Besteht Anwalts-zwang? |
Kosten vor der Urteilsver-kündung |
Kosten nach der Urteilsverkün-dung |
Müssen Sachver-ständige in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Freie Festle-gung der Honorare |
Ja bei Ladung Nein bei beidersei-tigem Antrag. |
Ladung: 18,70 EUR Zustellung: 26,70 EUR |
Zustellung: 26,70 EUR |
Beiziehung eines Notars erforderlich, sofern der Gemein-schaft eine Immobilie zufällt. |
werden festgelegt |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Klage aus einem anderen Mitglied-staat – 50 EUR Klage in einen anderen Mitglied-staat gerichtet - 36,30 EUR |
Klage aus einem anderen Mitgliedstaat – 50 EUR Klage in einen anderen Mitgliedstaat gerichtet - 36,30 EUR |
Idem |
Idem |
Kosten für Zeugenentschädigung, Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen sowie sonstige Gebühren
Fall-beispiel |
Zeugenentschädigung |
Vereidigung und andere Sicherheitsleistungen |
Sonstige Gebühren |
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Erhalten die Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschreibung |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fall-beispiel |
Prozesskostenhilfe |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen tritt sie in Kraft? |
Wann wird vollständige Prozesskostenhilfe geleistet? |
Voraussetzungen |
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Fall A |
Prozesskostenhilfe kann vor dem Verfahren und während des Verfahrens durch einen der Ehegatten beantragt werden. Gewährt wird sie, wenn: - die von dem Ehegatten eingeleitete Scheidungsklage nicht eindeutig unzulässig oder unbegründet erscheint; - seine erklärten Einkünfte die gesetzlich festgelegten Obergrenzen nicht übersteigen; - die Kosten für das Scheidungsverfahren nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. |
Der Staat übernimmt sämtliche Verfahrenskosten, wenn der betreffende Ehegatte Anspruch auf die vollständige Prozesskostenhilfe hat. |
Vollständige Prozesskostenhilfe wird geleistet, wenn die vom Antragsteller erklärten monatlichen Einkünfte für die vollständige Hilfe 911 EUR nicht übersteigen. Bis zu einem Einkommen von 1 367 EUR wird die Prozesskostenhilfe teilweise geleistet. Die Einkommensobergrenzen werden für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Personen um 164 EUR und für die dritte Person und alle weiteren Personen um 104 EUR heraufgesetzt. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Fall-beispiel |
Erstattungen |
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Kann der obsiegende Beteiligte die Erstattung der Streitbeilegungskosten erwirken? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe an die Einrichtung zurückgezahlt werden muss, die diese Hilfe geleistet hat? |
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Fall A |
Nein, sofern sich die Beteiligten einig sind, gilt der Grundsatz der Kostenaufteilung, es sei denn, die Beteiligten einigen sich oder der Richter entscheidet anderweitig. |
Wenn das Scheidungsurteil dem Ehegatten die Kosten des Verfahrens auferlegt, der keine Prozesskostenhilfe erhält, so muss dieser die vom Staat für die Verteidigung des Prozesskostenhilfe empfangenden Ehegatten verauslagten Kosten an die Staatskasse zurückzahlen. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fall-beispiel |
Übersetzung |
Dolmetschen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Die für den Richter bestimmten Schriftstücke bedürfen der Übersetzung. |
Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. |
Wenn der Richter die Sprache, in der sich die Beteiligten verständigen, nicht beherrscht. |
Die Vergütung wird vom Richter festgelegt. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
Idem |
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