Auf dieser Seite finden Sie Angaben zu den Verfahrenskosten in Dänemark.
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Die Gebühren für Angehörige der Rechtsberufe sind nicht grundsätzlich geregelt. Allerdings hat der Oberste Gerichtshof (landsret) Richtsätze festgelegt, die öffentlich einsehbar sind. Es steht jedem frei, sich beim Disziplinarausschuss für Rechtsanwälte Advokatnævnet über die von einem Rechtsanwalt erhobenen Gebühren zu beschweren.
Kosten für Prozessparteien in Zivilverfahren
Nach dänischem Recht muss der Kläger Gerichtsgebühren für die Einreichung der Klage entrichten. Der niedrigste Gebührensatz beträgt 500 DKK. Liegt der Streitwert über 50 000 DKK, beträgt die Gebühr 750 DKK zuzüglich 1,2 % des Betrags, um den der Streitwert 50 000 DKK überschreitet.
Bei einem Streitwert von mehr als 50 000 DKK wird eine zusätzliche Verhandlungsgebühr für die Gerichtsverhandlung erhoben. Sie entspricht der Gebühr, die bei Klageeinreichung zu entrichten ist. Somit muss der Kläger auch für die Gerichtsverhandlung 750 DKK zuzüglich 1,2 % des Betrags entrichten, um den der Streitwert 50 000 DKK überschreitet.
Für beide Gebührenarten (Gebühr für die Klageeinreichung und Gebühr für die Gerichtsverhandlung) wurde eine Obergrenze von 75 000 DKK festgelegt. In einigen Fällen (in denen es z. B. um die Ausübung hoheitlicher Gewalt geht) beträgt die Obergrenze lediglich 2000 DKK).
Bei einigen Arten von Zivilsachen, u. a. solche, die unter das Familienrecht fallen, werden keine Gerichtsgebühren erhoben.
Wann müssen die Kosten in Zivilverfahren entrichtet werden?
Wie vorstehend ausgeführt, muss die klagende Partei bei Klageeinreichung eine Gerichtsgebühr entrichten.
Die Gebühr für die Gerichtsverhandlung ist bis zum Verhandlungstermin, frühestens jedoch drei Monate vor der Verhandlung zu entrichten
Kosten für Prozessparteien in Strafverfahren
Für Strafsachen werden in der Regel keine Gerichtsgebühren erhoben. Allerdings gibt es eine geringe Zahl von Strafsachen, in denen Privatklageverfahren geführt werden. Hierauf finden die Vorschriften über die Gerichtsgebühren in Zivilverfahren Anwendung.
Kosten für Prozessparteien in verfassungsrechtlichen Verfahren
Bei Verfassungssachen kann es sich entweder um Zivilsachen oder um Strafsachen handeln. Für das verfassungsrechtliche Verfahren gibt es in Dänemark keine gesonderten Vorschriften.
Unter Ziffer 16.8 des Verhaltenskodex der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatsamfundets advokatetiske regler) heißt es:
„Der Rechtsanwalt sollte alles daran setzen, um unter Berücksichtigung der Wünsche und Anweisungen seines Mandanten eine für den Mandanten möglichst kostengünstige Lösung zu finden.“
Informationen über dänische Kostengesetze sind über die Website der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatsamfundet) und der dänischen Gerichte (Danmarks Domstole) abrufbar.
Die Informationen sind in dänischer und englischer Sprache verfügbar.
Informationen über die Mediation (retsmægling) sind auf der Website der dänischen Gerichte (Danmarks Domstole) abrufbar.
Die Website der dänischen Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen) bietet allgemeine Informationen über das dänische Gerichtswesen sowie Kontaktangaben.
Informationen über die durchschnittliche Dauer der unterschiedlichen Verfahren in Dänemark findet man auf der Website der dänischen Gerichte, Danmarks Domstole.
In der Regel ist die Mehrwertsteuer in den angegebenen Gebührensätzen enthalten.
Die Einkommensgrenzen für Prozesskostenhilfe werden einmal jährlich angepasst. Im Jahr 2019 galten die folgenden Einkommensschwellen:
Jeder hat unabhängig vom Einkommen einen Anspruch auf eine kostenlose mündliche Rechtsberatung allgemeiner Art durch die für die Prozesskostenhilfe zuständigen Einrichtungen (advokatvagten und retshjælpen).
Das Recht des Angeklagten auf einen Rechtsvertreter ist nicht vom Einkommen, sondern von der Art des Falls abhängig. Im Regelfall muss ein für schuldig befundener Angeklagter – unabhängig von der Höhe seines Einkommens – die Gebühren des Verteidigers bezahlen.
Das Recht des Opfers auf einen Rechtsvertreter ist nicht vom Einkommen, sondern von der Art des Falls abhängig. Nach § 741 a des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege (retsplejelovens) haben die Opfer hauptsächlich in Fällen, in denen es um Gewalt und Sexualdelikte geht, einen Anspruch auf einen Rechtsvertreter. In einer solchen Situation werden die Gebühren des Rechtsanwalts vom Staat übernommen.
Siehe dazu die obige Antwort zu den Einkommensgrenzen, die in Strafsachen auf das Opfer anzuwenden sind.
Siehe dazu die obige Antwort zu den Einkommensgrenzen, die in Strafsachen auf den Angeklagten anzuwenden sind.
Wie vorstehend erläutert (siehe die Antwort unter „Kosten für Prozessparteien in Zivilverfahren“), sind bestimmte Zivilsachen völlig von Gerichtsgebühren befreit. Jedoch können im Verfahren andere Kosten (z. B. die Gebühren für den Rechtsanwalt) anfallen.
Die Vorschriften über den Kostenausgleich in Zivilsachen sind in Kapitel 30 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege (retsplejeloven) enthalten.
Grundsätzlich muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei tragen. Allerdings kann das Gericht, wenn besondere Umstände es erfordern, entscheiden, dass die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei nicht oder nur teilweise trägt.
Es dürfen nur die Kosten auferlegt werden, die für ein ordnungsgemäßes Verfahren notwendigerweise anfallen.
Die klagende Partei muss die Gebühren des Sachverständigen zahlen, wenn sie ein Gutachten zu einem bestimmten Sachverhalt angefordert hat.
Das Gericht entscheidet am Ende des Verfahrens darüber, ob die beklagte Partei die Sachverständigenkosten übernehmen muss. Dies hängt vom Ausgang der Sache ab.
In Zivilsachen sind die Gebühren für Dolmetscher grundsätzlich von den prozessführenden Parteien zu zahlen.
In Strafsachen werden die Dolmetschgebühren von der Staatskasse übernommen.
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