If a citizen envisages going to court or wishes to enforce a court judgment information must be available on the costs of proceedings in the relevant Member State.
Litigation costs in civil and commercial matters are governed by national legislation and costs are not harmonised at EU level. Thus, costs vary from one Member State to another.
To obtain detailed information on costs of proceedings in the Member States, as well as on several case studies carried out on behalf of the European Commission, please select one of the flags listed on the right hand side.
If you do not have sufficient financial resources to meet the costs of a court case you can apply for legal aid.
Additional information can be obtained from the attached study (available in English and French only) undertaken to identify the sources of costs of civil judicial proceedings in each Member State by:
The study provides a snapshot of the situation in the European Union at a precise moment in time - December 2007.
Study on the Transparency of Costs of Civil Judicial Proceedings in the EU (2615 Kb) – English version
Study on the Transparency of Costs of Civil Judicial Proceedings in the EU (2665 Kb) – French version
Annex 1: Results of the public questionnaire (1700 Kb)
National report - Belgium (829 Kb)
National report - Bulgaria (566 Kb)
National report - Czech Republic (703 Kb)
National report - Denmark (560 Kb)
National report - Germany (565 Kb)
National report - Estonia (872 Kb)
National report - Ireland (400 Kb)
National report - Greece (849 Kb)
National report - Spain (640 Kb)
National report - France (1312 Kb)
National report - Italy (772 Kb)
National report - Cyprus (555 Kb)
National report - Latvia (742 Kb)
National report - Lithuania (950 Kb)
National report - Luxembourg (551 Kb)
National report - Hungary (533 Kb)
National report - Malta (742 Kb)
National report - Netherlands (702 Kb)
National report - Austria (829 Kb)
National report - Poland (396 Kb)
National report - Portugal (781 Kb)
National report - Romania (544 Kb)
National report - Slovenia (723 Kb)
National report - Slovakia (872 Kb)
This page is maintained by the European Commission. The information on this page does not necessarily reflect the official position of the European Commission. The Commission accepts no responsibility or liability whatsoever with regard to any information or data contained or referred to in this document. Please refer to the legal notice with regard to copyright rules for European pages.
In dieser Fallstudie zum Thema Familienrecht – Scheidung wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten. Die Eheschließung findet in Mitgliedstaat A statt. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B), wo es seinen Wohnsitz begründet und eine Arbeit aufnimmt. Kurz darauf trennt sich das Paar. Die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Sofort nach ihrer Rückkehr in den Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | 2 000 CZK | Nicht zutreffend (N/A) | N/A | 2 000 CZK | N/A | N/A | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fall B | 2 000 CZK | N/A | N/A | 2 000 CZK | N/A | N/A | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich, 1 500 CZK pro Leistung nach dem Rechtsanwaltstarif | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein (hängt von dem anderen beteiligten Staat ab) | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nein | - | - | - |
Fall B | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nein | - | - | - |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Nur Nichtregierungsorganisationen (NRO) | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | Gibt es andere Kosten bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug? | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - | - | |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde | - | - |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Thema Familienrecht – Sorgerecht wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der klagenden Partei Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Zwei Personen haben mehrere Jahre lang unverheiratet zusammengelebt. Sie haben ein dreijähriges Kind, als sie sich trennen. Durch eine Gerichtsentscheidung wird der Mutter das Sorgerecht für das Kind und dem Vater ein Umgangsrecht eingeräumt. Die Mutter beantragt, das Umgangsrecht des Vaters einzuschränken.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trennt sich das Paar. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Mutter und Kind ziehen mit Erlaubnis des Gerichts in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A), während der Vater in Mitgliedstaat B bleibt. Einige Jahre später beantragt die Mutter in Mitgliedstaat A eine Änderung des Umgangsrechts des Vaters.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | Keine | Nicht zutreffend (N/A) | N/A | Keine | N/A | N/A | Ja | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fall B | Keine | Nicht zutreffend (N/A) | N/A | Keine | N/A | N/A | Ja | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich, 1 000 CZK pro Leistung nach dem Rechtsanwaltstarif | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich, 1 000 CZK pro Leistung nach dem Rechtsanwaltstarif | Nein (hängt von dem anderen beteiligten Staat ab) | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, abhängig von ihren tatsächlichen Kosten | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nicht bei dieser Verfahrensart | - | - | - |
Fall B | Ja, abhängig von ihren tatsächlichen Kosten | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nicht bei dieser Verfahrensart | - | - | - |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Nur Nichtregierungsorganisationen (NRO) | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | Gibt es andere Kosten bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug? | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - | - | - |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde | - | - |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Thema Handelsrecht – Vertragsrecht wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war.
Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staates. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | 5 % des Betrags (bei einem Streitwert unter 40 Mio. CZK) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja, (z. B. Schiedsverfahren oder Mediation) | Vertraglich festgelegt |
Fall B | 5 % des Betrags (bei einem Streitwert unter 40 Mio. CZK) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja, (z. B. Schiedsverfahren oder Mediation) | Vertraglich festgelegt |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | In Handelssachen, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 50 000 CZK | - | - |
Fall B | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | In Handelssachen, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 50 000 CZK | - | - |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Sehr selten in Handelssachen | - | - | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug | - | - | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | ||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Thema Handelsrecht – Haftung wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kunden Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizungsanlagen liefert einen Heizkessel an einen Installateur. Der Installateur verkauft den Heizkessel an einen Kunden und baut ihn im Haus des Kunden ein. Kurz darauf bricht im Haus ein Brand aus. Alle Beteiligten (Hersteller der Heizungsanlage, Installateur, Endkunde) sind versichert. Die Ursache des Brandes ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, den Hersteller der Heizungsanlage, den Heizungsinstallateur und die Versicherungsgesellschaften auf vollen Schadenersatz zu verklagen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizungsanlagen in Mitgliedstaat B liefert einen Heizkessel an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft den Kessel an einen Kunden in Mitgliedstaat A und baut ihn dort im Haus des Kunden ein. Kurz darauf bricht im Haus ein Brand aus. Alle Beteiligten (Hersteller der Heizungsanlage, Installateur, Endkunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Brandes ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, den Hersteller der Heizungsanlage, den Heizungsinstallateur und die Versicherungsgesellschaft in Mitgliedstaat A auf vollen Schadenersatz in Mitgliedstaat A zu verklagen.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | 5 % des Betrags (Versicherungsanspruch) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt (in der Regel 1 000 CZK pro Stunde; 3 Stunden) |
Fall B | 5 % des Betrags (Versicherungsanspruch) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 10 000 CZK | Kosten für Nachweiserbringung | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich |
Fall B | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 10 000 CZK | Kosten für die Beweisführung | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Verbraucherschutzeinrichtungen, andere Nichtregierungsorganisationen (NRO) | Wenn es zum Schutz der Interessen einer Partei erforderlich ist, bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt. | Der Antrag der Partei, ihr Vermögen und die Komplexität der Streitsache | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über die Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug oder das Europäische Verbraucherzentrum. | Wenn es zum Schutz der Interessen einer Partei erforderlich ist, bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt. | Der Antrag der Partei, ihr Vermögen und die Komplexität der Streitsache | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | ||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.