Kosten

Belgien

In dieser Fallstudie zum Thema Handelsrecht (Haftung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kunden Auskunft über die Verfahrenskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizungsanlagen liefert eine Heizungsanlage an einen Installateur. Der Installateur verkauft die Anlage weiter und installiert sie im Haus des Kunden. Kurz danach bricht im Haus ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizungsanlagenhersteller, Installateur, Kunde) sind versichert. Die Ursache des Brands ist umstritten. Niemand will dem Kunden den Schaden ersetzen. Der Kunde beschließt, den Heizungsanlagenhersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaften auf vollen Schadenersatz zu verklagen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizungsanlagen in Mitgliedstaat B liefert eine Heizungsanlage an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft die Anlage weiter und installiert sie im Haus des Kunden in Mitgliedstaat A. Kurz danach bricht im Haus ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizungsanlagenhersteller, Installateur und Kunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Brands ist umstritten. Niemand will dem Kunden den Schaden ersetzen. Der Kunde beschließt, den Heizungsanlagenhersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaften in Mitgliedstaat A auf vollen Schadenersatz in Mitgliedstaat A zu verklagen.

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Belgien
Wichtige Vorbemerkung: In Belgien sind die Honorare für Rechtsanwälte nicht geregelt (die Anwaltskosten richten sich nach der Komplexität und der Bedeutung des Falls, dem Namen und Ruf des Rechtsanwalts, der Dringlichkeit, dem Ausgang des Verfahrens usw.). Die belgischen Rechtsanwälte unterliegen jedoch berufsethischen Regeln und sind gesetzlich verpflichtet, einen gerechten und moderaten Kostenvoranschlag zu erstellen (siehe oben).

Die angegebenen Kosten und Gebühren haben lediglich Hinweischarakter.

Kosten in Belgien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und alternative Streitbeilegung

Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitbeilegung

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Gibt es diese Möglichkeit im vorliegenden Fall?

Kosten

Fall A

82 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

186 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

ja

Siehe den Abschnitt „Wie viel kostet die Mediation“ auf der Webseite Mediation in Belgien.

Fall B

82 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

186 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

ja

Siehe den Abschnitt „Wie viel kostet die Mediation“ auf der Webseite Mediation in Belgien.

Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher (huissier de justice) und Sachverständige (expert)

Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden?

Fall A

nein

ca. 3000 EUR

nein

ca. 500 EUR

ca. 250 EUR

nein

Fall B

nein

ca. 3000 EUR

nein

ca. 500 EUR

ca. 250 EUR

nein

Kosten für Zeugenentschädigung (témoin), Erklärung unter Eid (serment) oder andere Garantien

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Erklärung unter Eid oder andere Garantien

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Fall A

ja

200 BEF oder 4,96 EUR

Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire) ergeben. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz.

Fall B

ja

200 BEF oder 4,96 EUR

Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs entstehen. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz.

Kosten für Beratungshilfe (aide juridique) und andere Erstattungen

Siehe Abschnitt „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ auf der Seite „Verfahrenskosten“.


Kosten für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen

Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR bis 34,48 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Fall B

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR bis 34,48 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Kosten der Vollstreckbarerklärung (exequatur)

ca. 100 EUR

Letzte Aktualisierung: 20/12/2022

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