Kosten

Belgien

In dieser Fallstudie zum Thema Familienrecht (Unterhalt) (pension alimentaire) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Verfahrenskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Zwei Personen haben mehrere Jahre lang unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht (droit de garde) zu. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter reicht deswegen Klage ein. Fall B – Fall mit Auslandsbezug aus der Sicht eines Rechtsanwalts in Mitgliedstaat A: Zwei Personen haben mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Sie haben ein dreijähriges Kind. Das Paar trennt sich. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Mit Zustimmung des Vaters ziehen Mutter und Kind in Mitgliedstaat A und nehmen dort ihren Wohnsitz. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter reicht deswegen in Mitgliedstaat A Klage ein.

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Belgien

Wichtige Vorbemerkung: In Belgien sind die Honorare für Rechtsanwälte nicht geregelt (die Anwaltskosten richten sich nach der Komplexität und der Bedeutung des Falls, dem Namen und Ruf des Rechtsanwalts, der Dringlichkeit, dem Ausgang des Verfahrens usw.). Die belgischen Rechtsanwälte unterliegen jedoch berufsethischen Regeln und sind gesetzlich verpflichtet, einen gerechten und moderaten Kostenvoranschlag zu erstellen (siehe oben).

Die angegebenen Kosten und Gebühren haben lediglich Hinweischarakter.

Kosten in Belgien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und alternative Streitbeilegung

Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitbeilegung

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Sonstige Gebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Sonstige Gebühren

Gibt es diese Möglichkeit im vorliegenden Fall?

Kosten

Fall A

27 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

82 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

nein

Fall B

27 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

82 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

nein

Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher (huissier de justice) und Sachverständige (expert)

Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss der Sachverständige hinzugezogen werden?

Kosten

Fall A

nein

ca. 1000 EUR

nein

ca. 27 EUR

ca. 60 EUR

nein

Fall B

nein

ca. 1000 EUR

nein

ca. 27 EUR

ca. 60 EUR

nein

Kosten für Zeugenentschädigung (témoin), Erklärung unter Eid (serment) oder andere Garantien und sonstige Gebühren

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Erklärung unter Eid oder andere Garantien

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Fall A

ja

zwischen 15,65 EUR und 48,24 EUR

Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire) ergeben. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz.

Fall B

ja

200 BEF oder 4,96 EUR

Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs entstehen. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz.

Kosten für Beratungshilfe (aide juridique) und andere Erstattungen

Siehe Abschnitt „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ auf der Seite „Verfahrenskosten“.

Kosten für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen

Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR und 34,48 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Fall B

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR und 34,48 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Kosten der Vollstreckbarerklärung (exequatur)

ca. 100 EUR

Letzte Aktualisierung: 20/12/2022

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