Wichtige Vorbemerkung: In Belgien sind die Honorare für Rechtsanwälte nicht geregelt (die Anwaltskosten richten sich nach der Komplexität und der Bedeutung des Falls, dem Namen und Ruf des Rechtsanwalts, der Dringlichkeit, dem Ausgang des Verfahrens usw.). Die belgischen Rechtsanwälte unterliegen jedoch berufsethischen Regeln und sind gesetzlich verpflichtet, einen gerechten und moderaten Kostenvoranschlag zu erstellen (siehe oben).
Die angegebenen Kosten und Gebühren haben lediglich Hinweischarakter.
Kosten in Belgien
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und alternative Streitbeilegung
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Alternative Streitbeilegung |
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Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Ausfertigungsgebühren |
Sonstige Gebühren |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Ausfertigungsgebühren |
Sonstige Gebühren |
Gibt es diese Möglichkeit im vorliegenden Fall? |
Kosten |
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Fall A |
27 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
82 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
nein |
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Fall B |
27 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
82 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
nein |
Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher (huissier de justice) und Sachverständige (expert)
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsverkündung |
Kosten nach Urteilsverkündung |
Muss der Sachverständige hinzugezogen werden? |
Kosten |
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Fall A |
nein |
ca. 1000 EUR |
nein |
ca. 27 EUR |
ca. 60 EUR |
nein |
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Fall B |
nein |
ca. 1000 EUR |
nein |
ca. 27 EUR |
ca. 60 EUR |
nein |
Kosten für Zeugenentschädigung (témoin), Erklärung unter Eid (serment) oder andere Garantien und sonstige Gebühren
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
Erklärung unter Eid oder andere Garantien |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
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Fall A |
ja |
zwischen 15,65 EUR und 48,24 EUR |
Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire) ergeben. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz. |
Fall B |
ja |
200 BEF oder 4,96 EUR |
Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs entstehen. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz. |
Kosten für Beratungshilfe (aide juridique) und andere Erstattungen
Siehe Abschnitt „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ auf der Seite „Verfahrenskosten“.
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden. |
zwischen 7,57 EUR und 34,48 EUR pro Seite |
Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht. |
zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde |
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Fall B |
Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden. |
zwischen 7,57 EUR und 34,48 EUR pro Seite |
Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht. |
zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde |
Kosten der Vollstreckbarerklärung (exequatur) |
ca. 100 EUR |
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