Wichtige Vorbemerkung: In Belgien sind die Gebühren und Honorare für Rechtsanwälte nicht geregelt (sie richten sich nach der Komplexität und der Bedeutung des Falls, dem Namen und Ruf des Rechtsanwalts, der Dringlichkeit, dem Ausgang des Verfahrens usw.). Die belgischen Rechtsanwälte unterliegen jedoch standesrechtlichen Regeln und sind gesetzlich verpflichtet, einen gerechten und moderaten Kostenvoranschlag zu erstellen (siehe oben).
Die angegebenen Kosten und Gebühren haben lediglich Hinweischarakter.
Kosten in Belgien
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und alternative Streitbeilegung
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Alternative Streitbeilegung |
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Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Ausfertigungsgebühren |
Sonstige Gebühren |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Ausfertigungsgebühren |
Sonstige Gebühren |
Gibt es diese Möglichkeit im vorliegenden Fall? |
Kosten |
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Fall A |
82 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
186 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
nein |
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Fall B |
82 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
186 EUR |
2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939) |
nein |
Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher (huissier de justice) und Sachverständige (expert)
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsverkündung |
Kosten nach Urteilsverkündung |
Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden? |
Kosten |
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Fall A |
nein |
ca. 2500 EUR |
nein |
ca. 250 EUR |
ca. 250 EUR |
nein |
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Fall B |
nein |
ca. 3500 EUR |
nein |
ca. 350 EUR |
ca. 350 EUR |
nein |
Kosten für Zeugenentschädigung (témoin), Erklärung unter Eid (serment) oder andere Garantien und sonstige einschlägige Gebühren
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
Erklärung unter Eid oder andere Garantien |
Sonstige Gebühren |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschreibung |
Kosten |
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Fall A |
ja |
4,96 EUR |
Die Pflicht zur Leistung einer Sicherheit bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire) ergeben. Es handelt sich um eine Ausnahme, die für ausländische Kläger gilt. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Leistung einer Sicherheit verlangen. In Artikel 852 ist geregelt, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist (Hinterlegung eines Geldbetrags, Bürgschaft usw.). Siehe die Webseite zur Kostentransparenz. |
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Fall B |
ja |
4,96 EUR |
Die Pflicht zur Leistung einer Sicherheit bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs ergeben. Es handelt sich um eine Ausnahme, die für ausländische Kläger gilt. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Leistung einer Sicherheit verlangen. In Artikel 852 ist geregelt, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist (Hinterlegung eines Geldbetrags, Bürgschaft usw.). Siehe die Webseite zur Kostentransparenz. |
Kosten für Beratungshilfe (aide juridique) und andere Erstattungen
Siehe Abschnitt „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ auf der Seite „Verfahrenskosten“.
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden. |
zwischen 7,57 EUR und 34,48 EUR pro Seite |
Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht. |
zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde |
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Fall B |
Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden. |
zwischen 7,57 EUR und 34,48 EUR pro Seite |
Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht. |
zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde |
Kosten der Vollstreckbarerklärung |
ca. 100 EUR |
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