Landesspezifische Informationen und Online-Formulare zur Verordnung (EU) 2016/1191.
Die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1042/2012 zielt darauf ab, den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.
Sie gilt für öffentliche Urkunden, die von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen Mitgliedstaats vorgelegt werden müssen. Nach der Verordnung ist das Anbringen einer Apostille nicht länger erforderlich, und die Formalitäten für beglaubigte Kopien und Übersetzungen werden vereinfacht.
Die Verordnung sieht darüber hinaus in 11 Bereichen mehrsprachige Formulare vor, die einer öffentlichen Urkunde beigefügt werden können, um eine Übersetzung zu vermeiden. Diese Formulare können in anderen Mitgliedstaaten der öffentlichen Urkunde als Übersetzungshilfe beigefügt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite öffentliche Urkunden.
Ein mehrsprachiges Formular ist als Übersetzungshilfe gedacht, sodass die empfangenden Behörden den Inhalt einer Urkunde verstehen können, die in einer Sprache verfasst ist, die vom empfangenden EU-Mitgliedstaat nicht akzeptiert wird. Ein mehrsprachiges Formular ist immer von einer Behörde des EU-Mitgliedstaats auszustellen und zu unterzeichnen, der auch die öffentliche Urkunde ausgestellt hat. Die Bürgerinnen und Bürger können die Behörde des EU-Mitgliedstaats, der die Urkunde ausgestellt hat (oder eine andere zuständige Behörde dieses EU-Mitgliedstaats) um die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars, das der Urkunde beigefügt wird, ersuchen.
Mehrsprachige Standardformulare können nicht von der Website des Europäischen Justizportals heruntergeladen und eigenständig ausgefüllt werden.
Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.
Ab dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Gemäß dem Austrittsabkommen gilt jedoch während des Übergangszeitraums für das Vereinigte Königreich und sein Hoheitsgebiet weiterhin EU-Recht. Bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 kann in Formularen weiterhin das Vereinigte Königreich ausgewählt werden.
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Letzte Aktualisierung : 08/10/2020
