In einem EU-Land ergangene Schutzanordnungen können Sie auch in anderen EU-Ländern geltend machen
Fortgeltung von Schutzmaßnahmen bei Umzug in einen anderen Mitgliedstaat
Um Sie als Opfer (beispielsweise von häuslicher Gewalt oder Stalking) wirksam vor Gewalt oder Belästigung zu schützen, können die nationalen Behörden zu Ihrem Schutz besondere Maßnahmen (einstweilige Verfügungen, Unterlassungsanordnungen oder ähnliche Maßnahmen) anordnen, die dazu beitragen, weitere Gewaltanwendungen oder Übergriffe des Täters zu unterbinden. Wenn in einem Mitgliedstaat zu Ihren Gunsten eine Schutzanordnung ergangen ist, haben Sie sicher ein Interesse daran, dass dieser Schutz fortbesteht, wenn Sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder umziehen.
Nationale Schutzmaßnahmen können zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlicher Natur sein und sich von ihrer Geltungsdauer, ihrem Anwendungsbereich und dem Verfahren ihrer Anordnung her von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden. Da die gegenseitige Anerkennung von zivil- und strafrechtlichen Schutzmaßnahmen auf unterschiedlichen unionsrechtlichen Grundlagen beruht, waren zwei Rechtsakte nötig, um die EU-weite Anerkennung der drei am weitesten verbreiteten Arten von Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Die von der Richtlinie und der Verordnung erfassten Schutzanordnungen verbieten oder regeln das Betreten bestimmter für die geschützte Person relevanter Orte, den Kontakt mit der geschützten Person sowie die Annäherung bis auf eine bestimmte Entfernung durch die gefährdende Person. Diese Anordnungen dienen Ihrem Schutz als Opfer oder potenziellem Opfer.
Die Ergebnisse zweier aus dem EU-Programm Daphne finanzierter Projekte, die mit der Europäischen Schutzanordnung in Verbindung stehen, wurden unlängst veröffentlicht:
Diese Publikationen wurden mit finanzieller Unterstützung aus dem Programm Daphne der Europäischen Union erstellt. Für den Inhalt sind ausschließlich die Verfasser verantwortlich. Die darin vertretenen Auffassungen geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder.
Die Publikationen enthalten nützliche Hinweise für die wirksame Umsetzung der Richtlinie sowie hilfreiche Informationen für die Rechtsanwender über die einschlägigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
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